"Krone"-Ombudsfrau

Was tun, wenn Flug, Zug & Co. verspätet sind?

Reisen & Urlaub
30.10.2017 06:00

Ist es Ihnen auch schon passiert? Ihr Flug war massiv verspätet, überbucht oder wurde gestrichen. Oder Bahn, Bus & Schiff waren unpünktlich. Oft steht Reisenden dann eine Entschädigung zu. Die wollen Verkehrsunternehmen aber nicht immer anstandslos zahlen. Hier hilft die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte!

Zwei Tage Verspätung beim Abflug nach Mallorca. Diese leidvolle Erfahrung mussten mehrere Schulklassen eines Wiener Gymnasiums machen, die auf der Sonneninsel ihre Sportwoche verbringen wollten. Die Airline, die die 76 Schüler und sechs Lehrer nach Spanien fliegen sollte, hatte den ursprünglich gebuchten Flug annulliert und konnte erst zwei Tage später für eine Ersatzbeförderung sorgen.

Laut Gesetz stand der Reisegruppe für die massive Verspätung eine Entschädigung zu, die die Fluglinie aber nicht leisten wollte. Nach einem ergebnislosen Klärungsversuch wandte sich der für die Organisation verantwortliche Lehrer an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf). "Für die 82 Personen haben wir eine Ausgleichszahlung von insgesamt 20.500 Euro erkämpft", schildert Maria-Theresia Röhsler, Leiterin der apf, der Ombudsfrau.

Seit der Gründung eine Million Euro erstritten
Die unabhängige Schlichtungsstelle arbeitet kostenlos, auch im Erfolgsfall. Seit ihrer Gründung 2015 konnten die Experten mehr als eine Million Euro an Ausgleichszahlungen erstreiten. Obwohl die meisten Beschwerden Airlines und die Bahn betreffen, ist man auch für den Bus- und Schiffsverkehr zuständig. Anspruch auf Entschädigung besteht aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. "Bei außergewöhnlichen Umständen wie Streiks oder Naturkatastrophen ist das nicht der Fall." Was auch den Streitschlichtern immer wieder passiert, ist, dass sich Verkehrsunternehmen, vor allem Fluglinien, zieren, wenn es um eine Antwort oder ums Zahlen geht.

Wer nicht zahlt, erhält von der apf eine Anzeige
"Besteht ein Anspruch zu Recht und reagiert man nicht auf unsere Forderung, zeigen wir die Fluglinie bei der Bezirksverwaltungsbehörde an." Ein offenbar probates Mittel, denn die meisten Fälle können die Streitschlichter dadurch schneller lösen. Und wenn es bei der Reise Probleme gibt, haben die Experten auch Tipps für Betroffene: immer vor Ort, also zum Beispiel am Flughafen oder Bahnhof, versuchen, eine Lösung zu erreichen. Falls das nicht möglich ist, Bestätigungen ausstellen lassen und Rechnungen aufheben!

Auf www.passagier.at finden Sie alle Informationen zur apf sowie die genauen Voraussetzungen, wann Sie als Reisender Anspruch auf Entschädigung im Flug-, Bahn-, Bus- oder Schiffsverkehr haben. Auf dieser Internetseite finden Sie auch Musterbriefe auf Deutsch und Englisch, wenn Sie sich wegen Flugausfall, Überbuchung oder Verspätung direkt bei einer Fluglinie beschweren möchten.

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