Nur wenige Sätze reichten aus, um Chefredakteure zur Weißglut und Mühlviertler vor Gericht zu bringen. Er muss sich nun wegen übler Nachrede verantworten. Direkt davor wird ein ähnlicher Fall verhandelt, bei dem eine prominente Ehefrau gegen einen falschen Medienbericht klagt.
Wenn sich jemand durch Facebook-Postings in seiner Ehre gekränkt oder in seinen Rechten verletzt fühlt, kann er sich vor Gericht zur Wehr setzen – mit einer Privatanklage vor Gericht. Davon macht nicht nur so mancher Politiker regelmäßig Gebrauch – wie berichtet, hatte Ex-FPÖ-Boss Heinz Christian Strache einen Oberösterreicher vor den Kadi gebracht, nachdem dieser Zeitungsartikel mit falschen Anschuldigungen ihm gegenüber geteilt hatte.
Die Prominenz dieses Mediums kriecht in jeden geldigen A... Von objektivem Journalismus so weit entfernt wie die Sonne vom Zentrum der Milchstraße.
Inhalt des Facebook-Postings des Beklagten
In Ehre verletzt gefühlt
Am kommenden Mittwoch muss sich ein Mühlviertler aus dem Bezirk Urfahr-Umgebung am Landesgericht Linz verantworten, weil sich die Chefredakteure eines heimischen Mediums durch seinen Facebook-Beitrag in ihrer Ehre verletzt fühlten. Sätze wie „Die Prominenz dieses Mediums kriecht in jeden geldigen A…“ oder „Von objektivem Journalismus so weit entfernt wie die Sonne vom Zentrum der Milchstraße“ gingen offenbar zu weit.
Bis zu ein Jahr Haft
Obendrein hatte der Mühlviertler diesen Facebook-Beitrag auch an andere Medien verschickt. Falls sich die Parteien nicht auf einen außergerichtlichen Vergleich einigen, droht dem Beklagten wegen öffentlicher Beleidigung und übler Nachrede bis zu ein Jahr Haft oder eine Geldstrafe von 720 Tagessätzen.
Fälle häufen sich
Solche Fälle häufen sich momentan in Linz: Direkt zuvor wird im gleichen Saal eine Klage von Nathalie Benko gegen ein weiteres oberösterreichisches Medium verhandelt – es geht um einen Artikel, in dem über ihre Scheidung von dem gefallenen Immo-Magnaten spekuliert wurde.
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