Israels Parlament hat in erster Lesung für einen Gesetzesvorschlag zur Einführung der Todesstrafe für verurteilte „Terroristen“ gestimmt. Mit dem Vorhaben könnte die Todesstrafe „verpflichtend“ gegen einen Palästinenser verhängt werden, der einen Israeli tötet, nicht jedoch gegen einen Israeli, der einen Palästinenser tötet.
Eine Mehrheit von 39 zu 16 Stimmen votierte Montagabend für das Vorhaben. Damit es Gesetzeskraft erlangen kann, sind noch Abstimmungen in zweiter und dritter Lesung nötig. Damit könnte die Todesstrafe gegen einen Palästinenser verhängt werden, der einen Israeli tötet, nicht jedoch gegen einen Israeli, der einen Palästinenser tötet.
In Erläuterungen des Ausschusses zu dem Gesetzentwurf heißt es, ein „Terrorist“, der „wegen Mordes aus rassistischen Motiven oder aus Hass gegen die Öffentlichkeit verurteilt wurde“, solle künftig „verpflichtend“ mit dem Tod bestraft werden. Dies gelte auch für „Umstände, in denen die Tat mit der Absicht begangen wurde, dem Staat Israel zu schaden“.
„Starke Abschreckung“
Ziel der geplanten Änderung sei es, „Terrorismus an der Wurzel zu packen“ und für eine „starke Abschreckung“ zu sorgen. Nach israelischem Recht kann die Todesstrafe bereits jetzt für bestimmte Straftatbestände verhängt werden.
Tatsächlich wurde diese in Israel zuletzt im Jahr 1962 vollstreckt – gegen den zuvor von einem Jerusalemer Gericht verurteilten deutschen früheren SS-Obersturmbannführer Adolf Eichmann, einen der Hauptorganisatoren der Deportation europäischer Juden in die NS-Vernichtungslager.
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