Das Justizministerium lehnt zwar ebenso wie SPÖ-Staatssekretärin Muna Duzdar eine von den Grünen geforderte Verschärfung der gesetzlichen Bestimmungen gegen Hasspostings im Internet ab, das ÖVP-geführte Ressort von Wolfgang Brandstetter will aber Klarstellungen durch den Obersten Gerichtshof erreichen. Wie Sektionschef Christian Pilnacek betonte, soll damit auch sexualisierte Gewalt unter das Gesetz fallen.
Im Ö1-Interview gestand Pilnacek zu, dass es bei dem erst seit 2016 geltenden Gesetz gegen Hasspostings noch Interpretations- und Anwendungsschwierigkeiten bei diesem Tatbestand gebe. So habe etwa hat Unsicherheit in der Judikatur bestanden, ob die Gruppe der Asylwerber von diesem Verhetzungstatbestand geschützt ist. Das sei mit Nichtigkeitsbeschwerde an den OGH herangetragen worden und das Höchstgericht habe die Klarstellung getroffen, dass Asylwerber eine geschützte Gruppe sind. Das heißt, wenn jemand Asylwerber aggressiv beleidigt und angreift, dann fällt das unter dieses Gesetz.
Fall Glawischnig wird nochmals angesehen
"Ähnliches wollen wir auch im Bereich der sexualisierten Gewalt erreichen", kündigte der Sektionschef an. In diesem Zusammenhang teilte Pilnacek auch mit, dass der Fall der früheren Grünen Bundessprecherin Eva Glawischnig, wo die Staatsanwaltschaft Linz eine Anzeige trotz wüster Beschimpfungen zurückgelegt hat, einer jener Fälle sei, "den wir uns jetzt noch einmal ansehen". Es werde geprüft, "ob wir hier nicht doch Ermittlungen in Auftrag geben. Und wir haben noch andere Fälle von anderen Postings, die in ähnlicher Richtung oder noch abscheulicher sind", erklärte der Sektionschef. "Und wir wollen hier einmal eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zur Klarstellung der Anwendungsbreite des Tatbestands haben."
Planstellen müssen erst ausverhandelt werden
Im Zusammenhang mit den angekündigten fünf zusätzlichen Staatsanwälten, die sich auf Hass im Netz spezialisieren sollen, haben Brandstetter und Duzdar bereits am Freitag bestätigt, dass dafür der Stellenplan des Bundes geändert werden muss. Die dafür notwendige Gesetzesänderung werde sich heuer wohl nicht mehr ausgehen. "Wir haben es aber nicht geschafft, diese Planstellen im Rahmen der Budgetverhandlungen rauszuverhandeln, aber wir versuchen das jetzt im Herbst und im September nochmals", erläuterte Duzdar.
Grünen reicht OGH-Klarstellung nicht aus
Den Grünen reicht die angekündigte Klarstellung über den Obersten Gerichtshof, dass sexualisierte Gewalt im Internet strafrechtlich zu verfolgen ist, nicht aus. Mediensprecher Dieter Brosz bekräftigte am Samstag die Forderung der Grünen nach klaren Strafrechtlichen Rahmenbedingungen.
Nicht verständlich ist für Brosz auch, dass die angekündigten fünf Sonderstaatsanwälte vor der Wahl nicht mehr kommen. "Wer die Bekämpfung von Hass im Netz wirklich ernst nimmt, würde die Finanzierung umgehend sicherstellen. Die leidtragenden dieser Verweigerungshaltung der Bundesregierung sind die Opfer von Hasspostings", sagte Brosz in einer Aussendung.
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