Drama in Kärnten

Mann aus Boot gefallen und in Wörthersee ertrunken

Österreich
03.06.2017 14:01

Ein 44 Jahre alter Unternehmer aus Niederösterreich ist am Freitag bei einem Bootsunfall am Wörthersee in Kärnten ums Leben gekommen. Der Mann war aus dem Boot gefallen und nach Angaben der Polizei sofort untergegangen. Seine Leiche wurde Samstagfrüh nahe Maria Wörth aus 30 Metern Tiefe geborgen. Der Bootsführer, ein ebenfalls 44 Jahre alter Niederösterreicher, muss nun mit einem Strafverfahren rechnen.

Vier der fünf Insassen, die am Freitagnachmittag an Bord gingen, stammen aus Niederösterreich, dazu kam noch ein 32 Jahre alter Kärntner. Der Waldviertler, der das Boot steuerte, war, wie sich später herausstellen sollte, alkoholisiert. Das Boot fuhr in westlicher Richtung, als der Lenker vor Maria Wörth einige scharfe Kurven einlegte. Dabei ging der 44-Unternehmer aus dem Weinviertel über Bord. Was danach genau passiert ist, muss von der Polizei erst eruiert werden.

Erste Suchaktion musste abgebrochen werden
Die übrigen Bootsinsassen schlugen Alarm, eine große Suchaktion wurde gestartet, an der sich sechs Feuerwehren, die Wasserrettung und die Polizei mit Boot und Hubschrauber beteiligten. Nach einer Stunde mussten die Retter jedoch die Suche abbrechen, da ein Gewitter aufzog. Am Samstag in der Früh wurde die Suche fortgesetzt, gegen 8 Uhr wurde die Leiche gefunden.

Der Bootsführer war nach Angaben der Polizei alkoholisiert. Ob er berechtigt war, das Boot zu lenken, ist noch offen. Er gab bei der Polizei an, über ein Schiffsführerpatent zu verfügen, er habe es jedoch nicht dabei. Ob diese Angaben zutreffen, kann erst nach den Pfingstfeiertagen geklärt werden.

Bootsführer muss mit Strafverfahren rechnen
Zur Klärung der genauen Todesursache wurde von der Staatsanwaltschaft eine Obduktion angeordnet. Den Niederösterreicher, der betrunken am Steuer des Motorbootes gesessen war, erwartet ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung. Bedingt durch die Alkoholisierung dürfte es sich um grobe Fahrlässigkeit handeln. In diesem Fall beträgt die Höchststrafe drei Jahre Haft.

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