254 Mio. Euro weg

Ex-DDR-Gelder: Bank Austria endgültig abgeblitzt

Wirtschaft
06.05.2017 12:17

Der Streit der Bank Austria um einstige DDR-Millionen hat nach 25 Jahren endgültig ein Ende - und zwar ein für die Bank negatives. Für die Bank Austria ist die Summe von 254 Millionen Euro endgültig verloren. Sie prozessierte gegen die DDR-Außenhandelsfirma Novum um die einst gezahlte Viertelmilliarde. Jetzt beendete der deutsche Bundesgerichtshof die Sache ein für alle Mal.

2013 musste die Bank nach einem verlorenen Prozess mit der deutschen Ex-Treuhandanstalt BvS 254 Millionen Euro an Deutschland überweisen. Ende 2015 hat die Bank ein Amtshaftungsverfahren gegen Deutschland verloren. Trotzdem gab die österreichische UniCredit-Tochter nicht auf und schaltete den deutschen Bundesgerichtshof ein, was zum nunmehrigen Ende der langjährigen Causa führte, wie der "Standard" berichtete.

Wem gehörten die Firmen - der DDR oder der KPÖ?
In dem Streit ging es um das Geld der Ostberliner Außenhandelsgesellschaften Novum und Transcarbon und darum, ob die Firmen dem ehemaligen Ostdeutschland oder der Kommunistischen Partei Österreichs (KPÖ) gehörten. Die einstige, 2012 verstorbene KPÖ-Treuhänderin Rudolfine Steindling behauptete nach dem Fall der Berliner Mauer 1989, die Gesellschaften seien in KPÖ-Eigentum gestanden.

Rudolfine Steindling auf einem Foto im Mai 1996 (Bild: APA/ORF)
Rudolfine Steindling auf einem Foto im Mai 1996

Steindling holte Geld (128 Millionen Euro) nach Österreich zur Länderbank (eine Bank-Austria-Vorgängergesellschaft). Von dort ging es an deren Schweiz-Tochter BFZ weiter. Deutschland beanspruchte die Novum aber für sich. Nach jahrelangem Hin und Her verlor die Bank Austria schon das Verfahren 2013.

Eine darauffolgende Amtshaftungsklage schmetterte das Landgericht Berlin ab, am 22. Dezember 2015 tat das auch die zweite Instanz, das Kammergericht. Sie ließ kein weiteres Rechtsmittel zu. Die Bank-Austria-Juristen haben dann den Bundesgerichtshof in Karlsruhe angerufen und "Nichtzulassungsbeschwerde" eingebracht. Wäre sie durchgegangen, wäre womöglich der Weg zur Revision frei gewesen - und das Verfahren hätte weitergehen können. Doch daraus wurde nichts.

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