Untreue-Prozess

DDR-Gelder: Bank Austria muss 254 Mio. € an D zahlen

Wirtschaft
11.04.2013 12:40
Im mehr als zwei Jahrzehnte langen Streit um verschwundene Millionen von zwei früheren DDR-Handelsfirmen hat die Bank Austria den in der Schweiz geführten Prozess verloren. Sie muss nun inklusive Zinsen 254 Millionen Euro an Deutschland zahlen. Das Schweizer Bundesgericht hat damit den letztjährigen Entscheid des Zürcher Obergerichts bestätigt, das Urteil ist nun rechtskräftig. Maßgeblich verwickelt war in die Causa die im vergangenen Herbst verstorbene Geschäftsfrau Rudolfine Steindling.

Über eine Zürcher Tochterfirma der damaligen Österreichischen Länderbank (heute UniCredit Bank Austria) waren Gelder von zwei Devisenbeschaffungsfirmen der früheren DDR geflossen. Nach dem Mauerfall ließ sich Steindling als Gesellschafterin der beiden Firmen von diesen Konten hohe Millionenbeträge ausbezahlen.

Die frühere Treuhandanstalt Berlin - verantwortlich für die Privatisierung von DDR-Staatsbetrieben - klagte später gegen die Bank und stellte sich auf den Standpunkt, dass die Auszahlungen ihrer Genehmigung bedurft hätten und die Bank dies gewusst habe.

128 Millionen plus Zinsen seit Juni 1994 sind zu zahlen
Das Zürcher Obergericht kam im März 2012 tatsächlich zum Schluss, dass der Gesellschafterin die Vertretungsmacht gefehlt habe und die Bank diesen Mangel hätten erkennen müssen. Es verurteilte die Bank Austria zur Zahlung von 128 Millionen Euro plus fünf Prozent Zinsen seit Juni 1994 an die frühere Treuhandanstalt.

Das Bundesgericht bestätigte diesen Entscheid nach einer Beschwerde der Bank Austria. Damit ist der Prozess zwischen der Bank Austria und der BvS (Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben und ehemalige Treuhandanstalt) in der Schweiz nun beendet.

Bank Austria versucht weiteren juristischen Weg
Nun macht die Bank Austria in der Causa aber ein anderes juristisches Kapitel auf: Wie es in einer Mitteilung der Bank am Donnerstag hieß, ist sie ebenso wie ihre einstige Tochter der Auffassung, dass die BvS verschiedene ihr nach deutschem Recht obliegende Pflichten verletzt und zudem einen Großteil des in der Schweiz geltend gemachten Betrags bereits erhalten habe.

Es seien daher rechtliche Schritte gegen die BvS in Deutschland eingeleitet worden. Den genaueren Inhalt der Klage nannte die Bank auf Anfrage aber nicht.

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