Ungültiger Vertrag

Hausverkauf endete als Finanz-Debakel

Oberösterreich
08.03.2017 19:31

Als Finanzdebakel endete ein Hausverkauf in Pettenbach: Eine 56-Jährige verkaufte ihr Haus an ein hochbetagtes Ehepaar, welches das Anwesen vier Monate später um 62.000 Euro weniger weiterverscherbelte. Zwei Jahre später bekam die Ex-Hausbesitzerin einen Brief vom Sachwalter des Ehepaares: Sie soll die 62.000 Euro Preisdifferenz an das alte Paar zurückzahlen!

"Mir widerfährt gerade gewaltige Ungerechtigkeit, und wenn kein Wunder geschieht, verliere ich meine ganze Existenz!" Mit diesen dramatischen Worten wandte sich Johanna Schütz (56) aus Neufelden an die "Krone". Sie hatte am 21. März 2013 ihre Liegenschaft in Pettenbach an ein hochbetagtes Ehepaar (83 und 85) aus dem Ort verkauft. Der Käufer glaubte, dass sein eigenes Haus einer starken Strahlenbelastung ausgesetzt sei und er deshalb nicht mehr schlafen könne. Vier Monate später verkaufte der 85-Jährige das frisch erstandene Haus aber um 62.000 Euro weniger weiter.

Wahnvorstellungen
Im Oktober 2015 bekam Schütz Post vom Sachwalter des Ehepaares, einem Kirchdorfer  Rechtsanwalt. Dieser hatte seinen Mandanten rückwirkend wegen dessen Wahnvorstellungen in puncto Verstrahlung und schleichender Demenz als geschäftsunfähig erklären lassen. Tatsächlich ist der 85-Jährige aber erst seit Jänner 2015 besachwaltert. Detail am Rande: Ebenfalls 2013 hatte der 85-Jährige selbst einen Wald verkauft. Auch dieses Geschäft wurde vom Sachwalter für ungültig erklärt. Auch dieser Käufer musste eine Nachzahlung leisten.
Johanna Schütz zog hingegen mit einem Verfahrenshelfer in Steyr vor Gericht. Am 17. November fand die erste Tagsatzung statt, nun bekam Schütz das Urteil zugestellt. Sie sagt: "Die Richterin stellte die Geschäftsunfähigkeit zum Kaufzeitpunkt fest und damit die Nichtigkeit des Vertrags. Deshalb soll ich die 62.000 Euro und nochmals 11.000 Euro Zinsen und Kosten für den Gegenanwalt bezahlen. Ich weiß nicht, wie ich diese Summe finanziell verkraften soll." Sie will das Steyrer Urteil anfechten.

Christoph Gantner, Kronen Zeitung

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