Jagdgesetz neu:

Regelung lässt nicht nur Waidmänner zu Wort kommen

Burgenland
21.09.2016 11:25

Der Vorschlag für das neue burgenländische Jagdgesetz liegt auf dem Tisch. Ausgearbeitet von einer Expertenrunde, der Mitglieder aller involvierten Interessengruppen angehörten. Nun präsentierte Verena Dunst als zuständige Landesrätin den Entwurf, der bereits am 1. Jänner kommenden Jahres in Kraft treten soll.

"Ich habe die unabhängige Arbeitsgemeinschaft Jagd eingesetzt, um ein ausgewogenes und für alle Beteiligten transparentes Jagdgesetz präsentieren zu können", so Dunst. Das nun vorliegende Papier wurde also ausschließlich von Spezialisten aus Land- und Forstwirtschaft, Jägern und Juristen ausgearbeitet. Erstmals wolle man die Interessen aller Beteiligten, also der Landwirte, Jäger, Bauern, Umwelt- und Tierschützer sowie der Waldbesitzer berücksichtigen. Ein wichtiger Punkt ist die Verschärfung der Regeln rund um die umstrittene Gatterjagd. Auch die Bezahlung von Wildschäden wird neu geregelt. Künftig soll der Selbstbehalt für Grundbesitzer zehn Prozent betragen, und es wird eine Haftungsobergenze geben.

Kritik kommt von VP-Klubobmann Christian Sagartz, der über fehlende Parteienverhandlungen klagt. "Bis jetzt waren ausschließlich Experten am Werk. Die politische Arbeit beginnt jetzt", kontert Dunst.

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