Todesstrafe bestätigt

Der Giftgas- Auftraggeber muss sterben

Ausland
15.09.2006 12:17
Der Gründer der japanischen Endzeit-Sekte "Aum Shinrikyo" muss für den tödlichen Giftgas-Anschlag auf Tokyos U- Bahn vor elf Jahren und andere Verbrechen mit dem eigenen Leben büßen. Der oberste Gerichtshof wies einen Einspruch der Verteidiger am Freitag zurück und erklärte die zuvor verhängte Todesstrafe damit für rechtskräftig.

Asahara war für schuldig befunden worden, Drahtzieher mehrerer von seinen Jüngern begangener Morde und Mordversuche mit insgesamt 27 Todesopfern gewesen zu sein. Dazu zählt der Saringas-Anschlag auf die U-Bahn in Tokyo, bei dem am 20. März 1995 zwölf Menschen ums Leben gekommen und Tausende verletzt worden waren.

Die Anwälte des halb blinden Asaharas, der mit bürgerlichem Namen Chizuo Matsumoto heißt, hatten eine Einstellung des Verfahrens mit der Begründung gefordert, ihr Mandant sei in keiner normalen mentalen Verfassung. Als letzte Instanz riefen sie das Oberste Gericht an. Nach der Besiegelung der Todesstrafe zeigte das japanische Fernsehen am Freitag noch einmal die erschütterenden Szenen vom Tag des Anschlages auf Tokyos U-Bahn vor elf Jahren.

Plastiktüten mit Sarin aufgestochen
Mitglieder der Endzeitsekte Aum Shinrikyo hatten an jenem Morgen des 20. März 1995 unter dem Regierungsviertel Kasumigaseki in mehreren Zügen Plastiktüten voll mit Sarin aufgestochen und das tödliche Nervengas freigesetzt. Zwölf Menschen starben, mehr als 5500 wurden verletzt. Mit dem Attentat wollte die Sekte eine geplante Razzia der Polizei gegen ihr Hauptquartier am Fuße des heiligen Berges Fuji verhindern. Noch heute leiden viele der Opfer des Anschlages unter den psychischen, physischen und finanziellen Folgen. 

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