Asylwerber angezeigt

Opfer fasst Einbrecher – Justiz lässt ihn frei!

Österreich
10.08.2016 14:53

"Meine Zivilcourage war umsonst." Unternehmer Andreas Hofbauer ärgert sich über das Vorgehen der österreichischen Justiz! Der 29-Jährige ertappte am Montagabend im niederösterreichischen Horn einen Asylwerber auf frischer Tat beim Versuch, das Auto seiner Freundin zu stehlen. Hofbauer hielt den Mann fest, bis die Polizei kam - hinter Gittern sitzt der Kriminelle nun aber trotzdem nicht.

Der Unternehmer kam gemeinsam mit seiner Freundin Juliane gegen 23 Uhr mit dem Firmenbus - der Horner betreibt einen Zeltverleih - am Parkplatz vor seiner Wohnung an, als das Paar einen Fremden im Privatauto der 25-Jährigen bemerkte.

"Habe ihn gepackt"
"Wir sind zunächst im Bus sitzen geblieben und haben beobachtet, dass der Mann Wertsachen aus dem Auto einsteckt. Als er dann ausgestiegen ist, bin ich sofort hingelaufen und habe ihn gepackt", so der 29-Jährige gegenüber krone.at.

Die 25-Jährige alarmierte indes die Polizei, die sofort zur Stelle war. Die Exekutive nahm den Algerier zur Einvernahme mit, der Staatsanwalt wurde verständigt. Am Dienstagnachmittag erreichte Hofbauer dann die enttäuschende Nachricht: Der Asylwerber wurde entlassen und lediglich auf freiem Fuß angezeigt.

"Der Ärger ist groß"
"Der Ärger bei uns ist groß. Das Schloss vom Auto ist ruiniert. Der Wagen ist jetzt in der Werkstatt. Wir haben einen großen Schaden, der von der Versicherung nicht gedeckt wird. Der Asylwerber ist aber wieder auf freiem Fuß. Ich frage mich einfach: Was passiert mit dem jetzt?", so Hofbauer.

Staatsanwaltschaft: "Es liegen keine Haftgründe vor"
Am Mittwochnachmittag wies Susanne Waidecker, Leiterin der zuständigen Staatsanwaltschaft Krems, die Kritik zurück: "Es liegen in diesem Fall keine Haftgründe vor." Abgesehen vom gescheiterten Einbruch liege nichts gegen den Mann vor. Daher sei die Anzeige auf freiem Fuß ein angesichts der Umstände naheliegender Vorgang.

Da der Verdächtige eine aufrechte Meldeadresse hat, sei nicht von Fluchtgefahr auszugehen. "Es gab damit keine Grundlage, die U-Haft zu beantragen", bemerkte die Leiterin der Anklagebehörde. Außerdem stelle sich bei einer Strafdrohung von bis zu drei Jahren grundsätzlich die Frage, ob bei einem bisher Unbescholtenen die Verhängung der U-Haft nicht unverhältnismäßig wäre.

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