Afrikaner vor Gericht

Bei Mord-Prozess: Rätsel um Alter des Angeklagten

Oberösterreich
30.08.2006 19:40
Motiv und Täterschaft sind bei Gerichtsverhandlungen oft unklar. Das Alter der Angeklagten lässt sich aber in den meisten Fällen mit Bestimmtheit feststellen. Beim Mordprozess gegen einen Afrikaner in Steyr allerdings war auch das zweifelhaft: Der Angeklagte sagt, er sei 1989 geboren. Ein Gutachten äußerte daran Zweifel.

Mit einem Messerstich in den Oberschenkel hatte der Angeklagte, der von der Elfenbeinküste nach Österreich geflüchtet war, einen Mauretanier tödlich verletzt. Das Opfer verblutete, da seine Beinarterie verletzt war. Der Angeklagte leugnet jedoch die Mordabsicht.

Da sich bei den Ermittlungen herausgestellt hatte, dass das Opfer 29 und nicht - wie es selbst immer behauptet hatte - 17 Jahre alt war, wurde Staatsanwältin Brigitte Loderbauer misstrauisch. Vom Beschuldigten wurde eine forensische Altersdiagnostik erstellt. Medizinerin Ulrike Hohenbichler: „Der Angeklagte ist über 18 Jahre, eventuell sogar über 21 Jahre alt.“

Trotzdem stand der Afrikaner vor einem Jugendgeschwornengericht, dessen Urteil noch aussteht.

 

 

Foto: Hannes Markovsky

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