In Brüssel hieß es, statt der Mindestpreis-Regelung solle der Zigarettenkonsum durch höhere Steuern auf Billigzigaretten eingedämmt werden. In Österreich gilt seit Mitte Mai ein Mindestpreis pro Schachtel Zigaretten von 3,25 Euro.
Auch andere Staaten betroffen
Auch gegen andere Staaten wie Frankreich und Belgien, in denen ähnliche Bestimmungen gelten, hat die Kommission bereits Verfahren eingeleitet. Kommt es zuvor zu keiner Einigung, landen die Fälle in letzter Instanz vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Zweites Verfahren wegen Apotheken
Die EU-Kommission hat außerdem wegen der Einschränkungen für die Eröffnung und den Betrieb von Apotheken ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich und Spanien eingeleitet. Die Vorschriften seien mit den Regeln des Binnenmarktes unvereinbar, erklärte die Kommission nach dem Beschluss. Österreich hat zwei Monate Zeit zu reagieren.
Ist die Antwort der Alpenrepublik nicht zufriedenstellend, kann die EU-Behörde ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einleiten, wie sie dies im Fall Italiens bereits am Mittwoch getan hat.
In ihrem Mahnschreiben kritisiert die Kommission vor allem das Verbot von Vertrieb und Einzelverkauf pharmazeutischer Produkte unter einem Dach, den Eigentumsvorbehalt für Apotheker, die Diskriminierung auf Grund der Staatsangehörigkeit, die Bevorzugung von Apothekern mit lokaler Erfahrung, die regionalen und demographischen Beschränkungen für die Eröffnung von Apotheken, das Verbot des Besitzes mehrerer Apotheken und die Vorschriften für die juristische Form der Unternehmen.
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