"Ich habe seit meinem 15. Lebensjahr gearbeitet", erzählt die 50-jährige Oberösterreicherin. Doch ab März 2013 konnte sie aufgrund gesundheitlicher Probleme am Arbeitsmarkt nicht mehr mithalten. Es folgten Krankengeld, AMS-Bezug und dann Notstandshilfe. Gleichzeitig lief ein Pensionsverfahren. "Mich plagten Existenzängste, und ich wollte ja arbeiten. Deshalb startete ich einen Arbeitsversuch. Im Oktober und November arbeitete ich als geringfügig Beschäftigte in einer Bäckerei. Doch ich habe die Arbeit nicht geschafft."
Zur Freude darüber, dass ihr mit 1. Dezember 2014 Rehageld, das die frühere Berufsunfähigkeitspension abgelöst hat, zugesprochen wurde, kam der Schock über die Höhe: 814 Euro. Das Rehageld wird aufgrund des letzten Bezuges berechnet, und das war im Fall von Frau Margit die geringfügige Beschäftigung in der Bäckerei.
Die Berechnung der Gebietskrankenkasse hat ihre Richtigkeit. "Wir haben uns den Fall und alle rechtlichen Möglichkeiten sehr genau angesehen. Leider - und das ist auch aus unserer Sicht sehr zu bedauern - erlauben uns die bestehenden gesetzlichen Regelungen keinen Spielraum. Was diese Regelung zur Berechnung des Rehageldes angeht, so haben wir die Problematik bereits mehrmals an die Entscheidungsträger auf Bundesebene herangetragen", heißt es in der Stellungnahme der OÖGKK. Die alleinstehende Oberösterreicherin hat jetzt ihrerseits Klage eingebracht. Aber auch wenn das Linzer Sozialgericht für sie entscheidet, wird dieses Urteil durch alle Instanzen bis zum OGH gehen. Und das wird dauern...












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