Hörgeräte waren an dieser Stelle schon öfters ein heißes Thema: Im Vorjahr berichteten wir über eine Steirerin, die von der Krankenkasse nur ein Hörgerät bezahlt bekam. Ein zweites Hörgerät wäre quasi Luxus, ließ man die Mindestpensionistin wissen. Genau den umgekehrten Fall trug eine Innviertlerin an die Ombudsfrau heran. "Ich habe eine einseitige Schwerhörigkeit aufgrund eines Gehörsturzes, welcher nicht behandelt wurde. Im Krankenhaus Wels hat man mir ein Hörgerät verordnet, durch welches sich mein Hörvermögen deutlich verbessert hat." Ihre Sorge: Die Krankenkasse bezahlt bei Pensionisten nur, wenn Schwerhörigkeit auf beiden Ohren besteht. So wurde es der Oberösterreicherin zumindest gesagt.
Die OÖ Gebietskrankenkasse gab nach einer Anfrage Entwarnung: "Es gibt bei den Bewilligungen von Hörgeräten keinen Unterschied zwischen Pensionisten und Arbeitnehmern beziehungsweise ein oder zwei Hörgeräten." Im konkreten Fall werden jetzt Diagnose und Verordnung angefordert und geprüft und eine passende Versorgungslösung gesucht. Frau E. freut sich sicher, bald eine positive Antwort zu hören.
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