Mehr Ansprüche

EuGH stärkt Rechte von Fluggästen bei Verspätungen

Wirtschaft
17.09.2015 11:22
Fluggesellschaften müssen Passagieren auch im Fall von unerwarteten technischen Problemen eine Entschädigung bei Verspätung zahlen. Ausgenommen seien nicht erkennbare Konstruktionsfehler, die die Flugsicherheit gefährden, Sabotageakte oder Terrorangriffe, urteilte der Gerichtshof der Europäischen Union am Donnerstag.

Im vorliegenden Fall hatte eine Niederländerin gegen die Fluglinie KLM geklagt, weil ihr Flug von Quito nach Amsterdam 29 Stunden verspätet war. KLM hatte für die Verspätung außergewöhnliche Umstände, nämlich mehrere defekte Teile an der Maschine, geltend gemacht. Diese Teile hätten erst aus Amsterdam nach Quito geliefert werden müssen. Der EuGH entschied, dass die Wartung und der reibungslose Betrieb der Flugzeuge Aufgabe der Fluglinie seien, unabhängig davon, ob das technische Problem vorhersehbar gewesen sei.

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