Urteil in Bayern

Vier Jahre Haft für falschen Schönheitschirurgen

Ausland
27.07.2015 19:03
Vier Jahre und drei Monate Haft lautet das Urteil des Landgerichts Regensburg gegen einen falschen Schönheitschirurgen in Deutschland. Der 31-Jährige hatte an Dutzenden Männern und Frauen Schönheitsoperationen durchgeführt - dabei war er gar kein Arzt. Das vergleichsweise milde Urteil verdankt er vor allem seinem umfangreichen Geständnis. Ins Rollen brachte den Fall eine besorgte Mutter aus Österreich.

"Er hat mehrfach seine Reue zum Ausdruck gebracht", erklärte die Richterin am Montag in ihrer Urteilsbegründung. Lange war es für den falschen Arzt ein einträgliches Geschäft. Mehrere Zehntausend Euro soll er mit den Operationen verdient und in bar kassiert haben. Meist spritzte er Silikon und Botox in Wangen, Lippen und Stirn. Erste Patientin war eine Clubsängerin aus Hannover. Die angeblich erfolgreiche Behandlung sprach sich schnell in sozialen Netzwerken herum, die Kunden standen fortan Schlange. Mehr als 50 listet die Anklage auf.

Die Täuschung des Mannes wirkte offenbar ziemlich echt: "Alle Patienten ließen sich nur deshalb behandeln, weil sie dachten, es mit einem Arzt zu tun zu haben", sagte die Richterin. Mit gefälschten Dokumenten und Urkunden hatte er sich einen angeblichen medizinischen Werdegang zugelegt, warb im Internet mit Behandlungserfolgen.

Mutter aus Österreich ließ Betrug auffliegen
Schließlich war es eine besorgte Mutter aus Österreich, die den Betrug auffliegen ließ. Ihr kamen Zweifel an der Echtheit der Arztzulassung, sie schaltete die Behörden ein. Zahlreiche Geschädigte hatten von schmerzhaften Schwellungen und Taubheitsgefühlen berichtet. "Gravierende Folgen sind bisher Gott sei Dank nicht eingetreten", sagte die Richterin. Der Ertappte selbst hatte vor Gericht gesagt, er sei froh, aufgeflogen zu sein.

Gänzlich unvorbereitet ging der Regensburger nicht ans Werk. Mehrfach hatte er sich zunächst selbst kosmetischen Operationen unterzogen und Korrekturen auch am eigenen Gesicht durchgeführt. Die aufgespritzten Lippen des Mannes waren auch bei der Urteilsverkündung gut zu erkennen.

Angeklagter psychisch krank
Ein Gutachter hatte festgestellt, dass der 31-Jährige an einer Störung der Wahrnehmung des eigenen Leibes (Dysmorphophobie) leidet. Er halte sich für hässlich und entstellt. Auch eine narzisstische Persönlichkeitsstörung wurde diagnostiziert. Diese psychischen Erkrankungen wirkten sich nach Angaben der Richterin strafmildernd aus. Sie empfahl dem Mann, im Gefängnis psychologische Hilfe in Anspruch zu nehmen.

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