Eine Neubewertung der Konzessionserteilungsanträge scheide ebenfalls aus, da bei der Erstellung der Anträge nicht vollumfänglich erkennbar gewesen sei, worauf es dem Konzessionsgeber ankomme. Die Entscheidungen des Finanzministeriums wurden daher aufgehoben. Das Ministerium muss nun das Vergabeverfahren für die drei Spielbankenlizenzen komplett neu aufrollen, falls es weiterhin welche vergeben möchte.
Schwerer Rückschlag für Konzessionsnehmer
Das Gericht war von den Casinos Austria angerufen worden. "Wir sind über die Entscheidung erfreut, wollen sie aber nicht weiter kommentieren", sagte Sprecher Martin Himmelbauer in einer ersten Reaktion gegenüber der "Presse". Das Gericht habe eine "ordentliche Revision" gegen die Entscheidung ausgeschlossen, sei sich seiner Sache also offenbar sicher. Für die beiden ursprünglichen Lizenznehmer, die die Konzessionen erst vor einem Jahr erhalten hatten, ist die Entscheidung ein schwerer Rückschlag. Sie müssen ihre Projekte, in die zum Teil bereits Investitionen geflossen sind, auf Eis legen.
"Werden Gerichtsentscheidung genau prüfen"
Beim schweizerisch-deutschen Bewerberkonsortium aus Stadtcasino Baden AG und Gauselmann Gruppe zeigte man sich am Dienstag "natürlich enttäuscht": "Wir werden die Gerichtsentscheidung genau prüfen und danach unsere nächsten Schritte festlegen", teilte der Chef der Stadtcasino Baden AG, Detlef Brose, der "Presse" mit. Das Gericht sei der Beschwerde eines bei der Lizenzvergabe unterlegenen Mitbewerbers gefolgt. Die Errichtung des Grand Casino Wien im Palais Schwarzenberg verzögere sich dadurch weiter, geplante Investitionen von 50 Millionen Euro würden somit noch nicht schlagend und zusätzliche Einnahmen für den Fiskus aus der Spielbankenabgabe entfielen vorerst.
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