"Er is auf mi draufghupft wie a Geier. Wenn nit die Polizei kommen wär’, wär’ i womöglich tot", erklärt das Opfer, das aus Angst zunächst nicht vor dem Angeklagten aussagen wollte. Ein Umstand, den Verteidiger Albert Heiss zum Schmunzeln brachte. "Mein Mandant ist ein Häferl. Aber der Herr ist sicher nicht das Opfer, das er vorgibt, zu sein." Denn der 60-Jährige hat selbst einiges am Kerbholz.
Zufälliges Aufeinandertreffen endete im Spital
Dennoch legte der Angeklagte – spät aber doch – vor Richterin Sandra Preßlaber ein Geständnis ab und gab zu, nach durchzechter Nacht im April des Vorjahres seinen Kontrahenten bei einem zufälligen Aufeinandertreffen vermöbelt zu haben. Dieser erlitt dabei unter anderem eine Einblutung im Hirn, eine Augapfelprellung sowie eine Rissquetschwunde oberhalb des Auges.
Richterin gab Angeklagtem noch einmal eine Chance
Und obwohl der Geschäftsmann bereits vor längerer Zeit wegen ähnlicher Delikte verurteilt wurde, ließ Richterin Preßlaber Milde walten. Urteil: 8 Monate bedingt und 4500 Euro Geldstrafe. Der Angeklagte nahm das Urteil sofort an.
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