"Wir steuern auf amerikanische Verhältnisse zu. Fünf bis zehn Mal täglich melden sich Leute, die irgendwo stürzten und Schadenersatz haben wollen", stöhnte Stephan Crepaz, Leiter der Rechtsabteilung der Stadt Innsbruck. Nachsatz: "Die Frau tut uns natürlich leid." In besagtem Fall lehnte die Rentnerin (sie hatte sich die Achillessehne gerissen, Prellungen und Schürfwunden erlitten) ein Vergleichsangebot von 1000 Euro ab. Sie hatte beim Brunnen an der Annasäule die flach ansteigende und bis zu 36 Zentimeter hohe Kante übersehen und war gestürzt. Auf die Forderung ihres Anwaltes ("Es sollte ein Geländer geben!") konterte Crepaz: "Dann setzen sich Leute drauf, stürzen rücklings hinab und klagen ebenfalls."
Gelbe Markierung erst später
Ebenfalls diskutiert wurde beim Auftakt zum Zivilprozess die Frage, warum die nunmehrige gelbe Randmarkierung nicht schon früher angebracht worden war. Und ob die Beleuchtung an diesem dunklen Winterabend ausreichte. Ein Bautechniker soll die Unfallstelle nun begutachten und klären, ob alle Normen eingehalten wurden. Auch der Verletzungsgrad der Pensionistin wird nochmals genau erhoben.
"Dann müssen wir Brunnen abreißen"
Die Vertreter der Stadt kündigten an, bis zum Obersten Gerichtshof gehen zu wollen: "Wenn wir verlieren, müssen wir wohl den Brunnen abreißen." Weitere Zwickmühle für die Stadt: Einigt man sich in solchen Fällen außergerichtlich mit einer Zahlung (z. B. die erwähnten 1000 Euro), so erscheint dies als Schuldeingeständnis. Dann ist eine Lawine an ähnlichen Forderungen zu befürchten . . .
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