Nach dem besonders langen heurigen Winter sei der Wunsch nach Freizeit im Freien absolut verständlich, sagt Oberndorfer. Zugleich seien die Gastgärten unverzichtbare Umsatzbringer für die Gastronomie.
Angesichts der neuen Rechtslage befürchtet der Wirte-Sprecher jedoch, dass manche Gemeinden das Hochklappen der Stühle und Bänke bereits für 23 Uhr oder gar 22 Uhr verordnen werden: „Da könnte die heurige Gastgartensaison mancherorts mit einer herben Enttäuschung für die Gäste beginnen“, appelliert Oberndorfer nun „mit Nachdruck“ an die Gemeinden, die Gewerbeausübung in Gastgärten bis 24 Uhr zu bewilligen. Denn Wirte und Gäste seien es ohnehin gewohnt, Rücksicht auf die Anrainer zu nehmen.
Oberndorfer denkt dabei auch an den Tourismus: „Eine attraktive Urlaubsdestination erfüllt auch den Wunsch nach abendlicher Freizeit im Freien. Also bitte keine Beschränkungen!“
Foto: Erich Petschenig
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