Kein "Tatplan"

Paradiso-Prozess: Freisprüche für Kulterer & Co.

Wirtschaft
21.04.2015 19:54
Mit Freisprüchen für alle sieben Angeklagten zum Vorwurf der Untreue hat am Dienstagabend der Paradiso-Prozess am Landesgericht Klagenfurt nach zwölf Verhandlungstagen geendet. Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Ute Lambauer wollte der Argumentation von Staatsanwalt Andreas Höbl nicht folgen, wonach bei der Kreditvergabe für das Kunstprojekt ein "Tatplan" bestanden habe.

Die Ex-Hypo-Manager Wolfgang Kulterer, Günter Striedinger und Gert Xander, ein Ex-Prokurist der Bank, Werber Gernot Rumpold sowie die Söhne des Malers Ernst Fuchs hatten den Vorwurf von Anfang an bestritten, die Fuchs-Söhne gaben allerdings grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen zu. Dafür wurden sie - nicht rechtskräftig - zu jeweils drei Monaten bedingter Haft verurteilt. Lambauer wies auch die Privatbeteiligtenansprüche, welche die Heta, die Rechtsnachfolgerin der Hypo, geltend gemacht hatte, ab.

Hypo-Kredit in Höhe von 7,5 Millionen Euro
Die Fuchs-Söhne wollten in Wien ein Museum mit Kunstpark aufbauen, dafür bekamen sie über Vermittlung von Rumpold einen Hypo-Kredit in Höhe von 7,5 Millionen Euro. Das Projekt wurde nie realisiert, der tatsächliche Schaden wurde im Verlauf des Verfahrens mit 3,3 Millionen Euro beziffert. Als der Hauptbelastungszeuge in seiner Aussage seine Vorwürfe gegen die Bankmanager relativierte, war bereits klar, dass es der Staatsanwalt schwer haben würde, seine Version der Geschehnisse beim Schöffensenat durchzubringen.

In ihrer Urteilsbegründung erklärte Lambauer nun, man habe einen einzelnen Kreditfall zu beurteilen gehabt, und nicht "allgemeine Missstände oder die Situation der Hypo". Man müsse davon ausgehen, dass die Fuchs-Söhne den Park tatsächlich realisieren wollten und in Wien dafür keinen Kredit bekommen hätten. Rumpold habe diese Kreditvergabe zwar betrieben, aber es gebe keinen Nachweis, dass in diesem Zusammenhang einer den anderen zu einer Untreuehandlung bestimmt hätte.

Kein Tatplan erkennbar
Die Unterlagen seien zu Kulterer gekommen und dieser habe sie weitergeleitet. Es lasse sich kein Tatplan sehen und keine einzige Handlung nachweisen, dass einer der Angeklagten darauf hingewirkt hätte, seine Befugnis zu missbrauchen. Auch der Belastungszeuge habe dezidiert ausgeschlossen, dass er aufgefordert worden sei, er solle den Kredit in einer bestimmten Form behandeln. Und selbst wenn man Wünschen Rechnung trage, heiße das noch nicht, dass ein wirtschaftlich nicht vertretbarer Kredit bewilligt worden sei.

Xander hatte den Kreditantrag, in dem es Planrechnungen gibt, dass es um bauliche Investitionen geht, dass ein Baurecht vorhanden ist, befürwortet. Wenn tiefergehende Prüfungen notwendig gewesen sein wären, könne das Schlamperei oder Fahrlässigkeit sein, aber es gebe keinen Nachweis, dass Xander seine Befugnis missbraucht oder die Schädigung der Bank auch nur ansatzweise in Kauf genommen hätte. Das Gleiche gelte für Striedinger, der sich auf seine Mitarbeiter verlassen habe.

Prozess für Kulterer noch nicht zu Ende
Der Prozess ist aber noch nicht für alle Angeklagten zu Ende. Günter Striedinger muss sich noch wegen Krediten an zwei kroatische Unternehmen verantworten, Kulterer in einem der beiden Fälle. Dabei geht es um die laut Staatsanwaltschaft "vermögenslose", kroatische "Jadranski d.o.o.", sie hatte einen Kredit von 6,3 Millionen Euro erhalten. Rund 1,1 Millionen Schaden soll durch die Vergabe eines Betriebsmittelkredits an die kroatische "Heli Compania" entstanden sein, hier sind beide Ex-Manager beschuldigt. Zum ersten Kredit ist Striedinger angeklagt, zum zweiten Striedinger und Kulterer. Für diesen Komplex steht noch kein Verhandlungstermin fest.

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