Todesstrafe-Aussage

Kein Disziplinarverfahren für Bandion-Ortner

Österreich
19.03.2015 17:16
Gegen die frühere Justizministerin Claudia Bandion-Ortner wird es kein Disziplinarverfahren wegen ihrer Aussage zur Todesstrafe in Saudi-Arabien geben. Der Grund dafür sei ihre Immunität aufgrund der früheren Funktion beim Wiener König Abdullah-Dialogzentrum, teilte die Medienstelle des zuständigen Oberlandesgerichts Graz am Donnerstag schriftlich mit.

Gemäß Artikel 14 lit Abs 1 lit a des Abkommens der Republik Österreich mit dem "Internationalen König Abdullah Bin Abdulaziz Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog" genieße Bandion-Ortner Immunität hinsichtlich aller in Ausübung ihrer Funktion gemachten mündlichen oder schriftlichen Äußerungen und gesetzten Handlungen - auch über die Beendigung ihrer Tätigkeit im Zentrum hinaus, teilte das OLG als Disziplinargericht für Richter und Staatsanwälte mit.

Die frühere Justizministerin war wegen eines Interviews im Nachrichtenmagazin "profil" am 20. Oktober 2014 über ihre Arbeit als Generalsekretärin des Zentrums in die Bredouille geraten. Damals hatte sie auf eine Frage zur Todesstrafe in Saudi Arabien gesagt, dass dort "nicht jeden Freitag" geköpft werde. In der Folge war neben Bandion-Ortner auch das Abdullah-Zentrum in die Kritik geraten.

Das Ergebnis der Sitzung wurde zunächst der Betroffenen schriftlich mitgeteilt. Bandion-Ortner kehrt voraussichtlich Anfang April an ihre alte Wirkungsstätte im Wiener Straflandesgericht zurück.

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