Ende Jänner wurde der Gattin von Leser Herbert T. die Schilddrüse entfernt, nachdem man einen bösartigen Knoten gefunden hat. In wenigen Tagen muss sie deshalb mit einer Strahlentherapie beginnen. Da Herr T. kürzlich selbst operiert worden ist, kann er seine Frau aber nicht zu den Behandlungen führen.
Die Kärntnerin hat bei der Krankenkasse um die Kostenübernahme für einen Krankentransport angesucht. Was abgelehnt wurde. Mit der Begründung, Frau T. sei nicht gehunfähig und könne zudem ein Taxi oder die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen.
"Meine Frau hat vom Spital ein Infoblatt mitbekommen, auf dem sie darauf aufmerksam gemacht wird, dass sie nach der Bestrahlung für eine Woche Menschenmengen meiden soll, da sie besonders Kinder oder Schwangere gefährden könnte. Auch mit dem Auto darf sie derzeit nicht selbst fahren. Wir fragen uns, was man als Beitragszahler machen muss, damit man in dieser sicher nicht leichten Situation zu einer Leistung kommt", ist der Ehemann empört.
Das hätte auch die Ombudsfrau gerne von der Kärntner Gebietskrankenkasse gewusst!
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