Die Einschätzung der Bundesprüfstelle sei im Ergebnis nicht zu beanstanden, urteilten die Richter. In dem Titel werde der Drogenkonsum ohne kritische Distanzierung als etwas Normales und Alltägliches dargestellt.
Das Suchtrisiko werde ausgeblendet, Kinder und Jugendliche dadurch gefährdet. Deshalb müsse das Grundrecht der Kunstfreiheit hinter dem Jugendschutz zurückstehen.
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