Das Kontroll-Duo des Vorarlberger Landtags überzeugte in den Landtagsausschüssen auf ganzer Linie: Rechnungshofdirektorin Brigitte Eggler-Bargehr und Landesvolksanwalt Klaus Feurstein haben die nötige Rückendeckung für die Wahl am 18. November sicher – trotz unterschiedlicher Hürden bei den Mehrheiten.
Zwei wichtige Personalentscheidungen im Vorarlberger Landtag stehen vor dem Abschluss: Sowohl Landesrechnungshof-Direktorin Brigitte Eggler-Bargehr als auch Landesvolksanwalt Klaus Feurstein haben in den jeweiligen Ausschüssen die notwendige Rückendeckung für eine weitere Amtszeit erhalten. Die offiziellen Wahlen für beide Funktionen werden bei der kommenden Landtagssitzung am 18. November über die Bühne gehen. Für die Bestätigung des Landesvolksanwalts ist eine Dreiviertelmehrheit erforderlich, während für die Wiederwahl der Landesrechnungshof-Direktorin die einfache Mehrheit reicht. Nach den eindeutigen Voten in den Ausschüssen gilt die Wiederbestellung des Duos jedoch als gesichert.
Zweckmäßig, sparsam und korrekt
Im Kontrollausschuss gab es eine breite Zustimmung für Brigitte Eggler-Bargehr. Die Direktorin des Landesrechnungshofs überzeugte sämtliche Fraktionen mit ihren Plänen für die kommenden Jahre. „Frau Eggler-Bargehr hat hervorragende Arbeit geleistet und sich Respekt über die Parteigrenzen hinaus verschafft“, resümierte Eva Hammerer, Obfrau des Kontrollausschusses. Mit ihren unbestrittenen Kompetenzen werde Eggler-Bargehr weiterhin für eine sorgsame Kontrolle der zweckmäßigen, sparsamen und korrekten Verwendung der öffentlichen Mittel sorgen. Für Eggler-Bargehr ist es die dritte Amtszeit. Beim Landesrechnungshof ist eine mehrmalige Wiederwahl zulässig.
Auch im Volksanwaltsausschuss gab es ein klares Ergebnis: Die Abgeordneten stimmten einstimmig dafür, Klaus Feurstein für eine zweite Periode vorzuschlagen. Trotz einer Gegenkandidatin setzte sich der bisherige Amtsinhaber durch. „Klaus Feurstein hat in den vergangenen sechs Jahren gezeigt, dass er diese Aufgabe mit viel Engagement erfüllt. Nicht nur bei der Bevölkerung, sondern auch über alle Parteigrenzen hinweg genießt die Institution des Landesvolksanwalts deshalb großes Vertrauen und Ansehen“, erläuterte der Ausschussvorsitzende Reinhold Einwallner (SPÖ). Für den Volksanwalt wird es die letzte Amtszeit sein, mehr als zwei erlaubt das Gesetz nicht.
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