Gegen die beiden Innsbrucker FPÖ-Politiker Fabian Walch und Mario Fauster werden keine strafrechtlichen Ermittlungsverfahren eingeleitet. Während Walch eine Liste mit Vornamen von Schülern einer Innsbrucker Klasse auf Social Media gepostet hat, geriet Fauster in Kritik, weil er bei seiner Angelobung den Kühnengruß getätigt haben soll.
Die beiden FPÖ-Politiker Fabian Walch und Mario Fauster dürfen aufatmen. Gegen sie wird kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dies geht aus einem Bericht des ORF Tirol am Montag hervor.
Walch hatte, wie berichtet, eine Liste mit Vornamen von Schülern einer Innsbrucker Klasse auf Social Media gepostet. Die Liste ließ mehrheitlich auf Namen mit Migrationshintergrund schließen.
Der Anfangsverdacht wegen des möglichen Tatbestandes der Verhetzung gegen Walch durch die Staatsanwaltschaft ergab nun, dass von einem Ermittlungsverfahren abgesehen werde. Zuvor gab es bereits mehrere Anzeigen, unter anderem der Plattform „Stoppt die Rechten“. Durch das Posting sei laut Anklagebehörde nicht zu Hass oder Gewalt gegen eine Gruppe von Menschen aufgestachelt. Auch der Anfangsverdacht der Verhetzung sei nicht gegeben.
Schwurfinger statt Kühnengruß
Mario Fauster geriet ins Kreuzfeuer der Kritik, als er bei seiner Angelobung am 22. Oktober die Hand hob. Einige Parteien sahen darin den Kühnengruß, da er den Daumen, den Zeige- und den Mittelfinger ausgestreckt hatte. BM Johannes Anzengruber übermittelte eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft.
Die FPÖ betonte, es habe sich um einen Schwurfinger gehandelt, ein traditionell christliches Symbol für die heilige Dreifaltigkeit. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft fiel eindeutig aus. Es habe sich bei der Angelobung um eine Schwurhand bzw. um die Schwurfinger gehandelt. Fauster habe zudem die Finger nur zu den Worten „Ich gelobe“ erhoben.
FPÖ-Stadtrat Markus Lassenberger forderte nun, Anpatzversuche gegen die FPÖ zu stoppen und zudem BM Anzengruber auf, sich zu entschuldigen.
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