Opposition verärgert

Nationalrat fixiert neues Beamten-Besoldungssystem

Österreich
21.01.2015 22:33
Der Nationalrat hat am Mittwoch mit den Stimmen der Koalition ein neues Besoldungssystem für den öffentlichen Dienst etabliert. Dieses soll vor allem Mehrkosten verhindern, die durch Gerichtsurteile entstanden wären. Die Opposition lehnte die Vorlage genauso wie die Gewerkschaft öffentlicher Dienst ab. Richter und Staatsanwälte wollen aus Protest am Donnerstag teils die Arbeit niederlegen.

Kurz gefasst geht es darum: Der EuGH hatte bereits vor einigen Jahren einen Passus aufgehoben, wonach die Schul- und Vordienstzeiten vor dem 18. Geburtstag im öffentlichen Dienst nicht entsprechend berücksichtigt werden. Der Gesetzgeber versuchte es daraufhin mit einem Trick. Zwar konnten frühere Zeiten für die Vorrückung beantragt werden, gleichzeitig wurde aber der für den Sprung von der ersten auf die zweite Gehaltsstufe nötige Zeitraum um drei Jahre ausgedehnt, wodurch das ganze praktisch zum Nullsummen-Spiel wurde.

Opposition über Eilzugstempo verärgert
Im November vergangenen Jahres macht der Europäische Gerichtshof nun klar, dass auch diese Regelung rechtswidrig sei. Da enorme Folgekosten gedroht haben, reagierte die Regierung für einmal ziemlich flott und brachte im Eilzugstempo eine Reform ins Plenum. Dass der sehr umfassende Entwurf erst Freitagnachmittag und damit drei Tage vor dem Beschluss im zuständigen Ausschuss ohne viel Begründung bei den Oppositionsfraktionen landete, war auch einer der Gründe für deren geschlossen Ablehnung. Denn es habe nicht ausreichend Zeit gegeben zu prüfen, ob das Offert fair und ob wenigstens diese Lösung europarechtskonform sei.

Das neue Konzept bringt unbestreitbar eine ziemliche Vereinfachung mit sich. Anstatt beim Eintritt einer Person in den Bundesdienst nach kaum verständlichen Regeln individuell einen Vorrückungsstichtag zu ermitteln, für dessen Berechnung Ausbildungszeiten, bestimmte Vordienstzeiten und sogenannte "sonstige Zeiten" herangezogen werden, wird es künftig eine Gehaltseinstufung nach klaren Vorgaben geben. Berücksichtigt werden demnach außer Dienstzeiten bei anderen Gebietskörperschaften und maximal sechs Monaten Präsenz- bzw. Zivildienst nur noch Zeiten einer einschlägigen, für die neue Aufgabe nützlichen Berufstätigkeit. Maximal zehn solcher Berufsjahre werden im sogenannten "Besoldungsdienstalter" Niederschlag finden.

Ausbildungszeiten werden nicht mehr angerechnet
Nicht mehr auf die Dienstzeit angerechnet werden dagegen Ausbildungzeiten, sondern stattdessen über verbesserte Gehaltsansätze abgegolten. Sonstige Zeiten fallen zur Gänze unter den Tisch. Damit entzieht man sich auch der Gefahr, dass die Bestimmungen vom Europäischen Gerichtshof erneut als altersdiskriminierend gewertet werden, glaubt die Koalition.

Was die ganze Sache so umstritten macht, ist, dass auch schon im Bundesdienst befindliche Personen in das neue System rutschen. Ein kompliziertes Überleitungssystem soll dabei gewährleisten, dass bisherige besoldungsrechtliche Ansprüche weitestgehend gewahrt bleiben und sich am bisherigen Gehalt in jedem Fall bis zum nächsten Vorrückungstermin nichts ändert.

SPÖ-Staatssekretärin Sonja Steßl stellte klar, dass sie durchaus weiter für Gespräche mit der Gewerkschaft offen sei. Gleichzeitig versprach sie für später "technische Anpassungen", damit keine Gehaltsverluste zustande kommen. Dabei hielt Steßl freilich fest, dass auch jetzt nur Einbußen von 0,6 Promille entstehen könnten. Für neueintretende Beamte werde es ohnehin Verbesserungen geben.

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