Ein langes gerichtliches Nachspiel hatte der Halloween-Abend 2023 für einen Jugendlichen aus Oberösterreich, der gemeinsam mit Mittätern ein Kind ausgeraubt hat. Es ging um das Delikt „schwerer Raub“ mit Strafdrohung von bis zu 7,5 Jahre Haft für den Teenager. Die Beute: ein Sackerl Zuckerl.
Eine Gruppe von Burschen hatten die Grenzen, die auch zu Halloween gelten, deutlich überschritten. Teilweise maskiert liefen sie in Linz einem Zehnjährigen nach, stellten sich in einem Halbkreis bedrohlich vor dem Kind auf und forderten die Herausgabe von Süßigkeiten. Widrigenfalls würden sie zuschlagen. Einer der Täter hatte einen Baseballschläger dabei und schlug dem jungen Opfer damit leicht gegen Beine und Kopf, woraufhin der verängstigte Bub die Süßigkeiten herausgab.
Erst Neuauflage, dann Höchstgericht
Alle Instanzen durchlief der ungewöhnliche Fall, die Burschen wurden wegen schweren Raubes verurteilt, nicht alle akzeptieren dies. Im Fall eines der Jugendlichen hatte das Oberlandesgericht eine Neuauflage angeordnet, in welcher der damals 16-Jährige Anfang 2025 zu sechs Monate bedingter Haft verurteilt wurde. Diesmal wanderte der Fall bis zum Obersten Gerichtshof.
Der Rechtsvertreter des Burschen argumentierte in seiner Nichtigkeitsbeschwerde unter anderem, das Verhalten des Angeklagten sei sozial üblich und „keine Überschreitung des zwischenzeitig gefestigten Brauchs, bei Halloween Süßigkeiten auch mit entsprechenden Drohgebärden einzusammeln“.
Angst des Opfers war für den Täter erkennbar
Das Höchstgericht folgte dieser Argumentation nicht. Nachdem es auch die Generalprokuratur um Stellungnahme ersucht hatte, wurde die Nichtigkeitsbeschwerde zurückgewiesen. Der Angeklagte habe die Süßigkeiten mit Gewalt und durch qualifizierte Drohung unter Verwendung eines Baseballschlägers erlangt, heißt es. Er habe zudem selbst ausgesagt, dass die Angst des Opfers für ihn erkennbar war.
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