Zuerst eine Verurteilung, doch nun wurde der Prozess gegen einen Bundesheer-Offizier am Landesgericht neu aufgerollt. Der Kern war seine mangelnde Konsequenz bei Disziplinarverfahren. Im zweiten Anlauf kam nun alles anders ...
Im September 2025 fasste ein Bundesheer-Offizier – wie berichtet – wegen Missbrauchs der Amtsgewalt im Landesgericht Innsbruck nicht rechtskräftig sechs Monate bedingte Haft und 20.640 Euro Geldstrafe aus. Mit einer Berufung war er letztlich erfolgreich, der Prozess musste jetzt wiederholt werden.
Elf Disziplinarverfahren waren im Fokus
Der Angeklagte soll laut Staatsanwaltschaft im Zeitraum Sommer 2020 bis Jänner 2021 als Bundesheer-Kommandant in elf Fällen Disziplinarverfahren nicht korrekt abgewickelt haben. Es ging dabei um einen möglichen Hitlergruß eines Rekruten, Beleidigungen oder sonstige Verstöße von Soldaten.
Er hätte – so wurde argumentiert – in seiner Rolle und Funktion einen begründeten Anfangsverdacht zudem auch an die Staatsanwaltschaft weiterleiten müssen, was er jedoch unterließ. Der Angeklagte verwies auf Überlastung in der Corona-Pandemiezeit: „Ich war einfach überfordert und auch überarbeitet“, sagte er.
Senat entscheidet beim zweiten Prozess anders
Der Prozess gab einen Einblick in diese herausfordernde Corona-Zeit. „Die Disziplinarverfahren hatten in dieser Zeit nicht oberste Priorität“, führte auch der Verteidiger des Offiziers aus.
Der Senat konnte im zweiten Durchgang schließlich keine vorsätzliche Schädigungsabsicht durch den ehemaligen Kommandanten erkennen: Freispruch vom Amtsmissbrauch – nicht rechtskräftig.
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