Der Fall eines völlig unterernährten siebenjährigen Mädchens erschütterte vor einigen Monaten Tirol! Das Kind befand sich in kritischem Zustand. Wie die Staatsanwaltschaft Innsbruck nun mitteilt, wird gegen die Eltern des Kindes nun Anklage erhoben. Die zur Last gelegten Vorwürfe sind schwerwiegend.
Keine ausreichende Ernährung, nur noch elf Kilogramm, Ödeme an den Extremitäten, Unterlassung einer ausreichenden Geh- und Bewegungsfähigkeit und noch weitere Punkte werden den Eltern eines siebenjährigen Mädchens vorgeworfen.
Wie die Staatsanwaltschaft Innsbruck am Dienstag mitteilte, wird gegen die Eltern nun Anklage erhoben. Ihnen wird zur Last gelegt, das Kind nicht ausreichend ernährt zu haben. Das Mädchen magerte in weiterer Folge auf elf Kilogramm ab. Dies führte bereits zu Ödemen an den Extremitäten, am Rumpf und am Gesäßbereich. Weiters traten Funktionseinschränkungen bei Herz und Nieren. Das Mädchen befand sich in einem akut lebensgefährlichen Zustand.
Infektionen nicht versorgt, extreme Schmerzen
Das Kind leide von Geburt an unter einem genetischen Defekt. Dieser begünstige lokal nekrotisierende, also gewebezerstörende Haut- und Weichteilläsionen. Aufgetretene Infektionen seien nicht adäquat versorgt worden, was zu exzessiven, entzündlichen reaktiven Hautveränderungen an verschiedenen Körperstellen geführt hat. Diese waren teilweise über einen Zentimeter dick verkrustet und eine beginnende Sepsis und extreme Schmerzen verursachten.
In der Folge nahm die Mutter nur mehr telefonisch Kontakt zur Hausärztin auf und gab an, dass sich der Zustand tendenziell bessern würde.

Hansjörg Mayr, Leiter Medienstelle Staatsanwaltschaft Innsbruck
Bild: Christof Birbaumer
Weiters wird den Eltern zur Last gelegt, dass sie „es unterlassen haben, ausreichend für die Geh- und Bewegungsfähigkeit ihrer Tochter zu sorgen, was zu Fixierungen der großen Gelenke in Beugestellung führte“, so die Staatsanwaltschaft.
Bereits 2023 musste das Mädchen wiederholt stationär aufgenommen werden, als sich die entzündliche Hauterkrankung bemerkbar machte. „Nach der Entlassung wurden regelmäßige ärztliche Kontrollen vereinbart. Der letzte Arztbesuch fand im September 2025 statt. In der Folge nahm die Mutter nur mehr telefonisch Kontakt zur Hausärztin auf und gab an, dass sich der Zustand tendenziell bessern würde“, so Staatsanwalt Hansjörg Mayr.
Sie konnte aufgrund der dadurch hervorgerufenen Schmerzen auch keine Kleidung mehr tragen. Sie konnte auch kaum mehr Nahrung aufnehmen.
Die Staatsanwaltschaft
Ermittlungen ergaben, dass sich der Zustand des Mädchens verschlechterte. Die Siebenjährige konnte sich spätestens ab Anfang April 2026 aufgrund der Verkürzung der Sehnen nicht mehr bewegen. Sie musste von den Eltern in ihr Zimmer getragen werden. Auch ein Toilettengang war alleine nicht mehr möglich. „Sie konnte aufgrund der dadurch hervorgerufenen Schmerzen auch keine Kleidung mehr tragen. Sie konnte auch kaum mehr Nahrung aufnehmen“, heißt es in der Anklageschrift weiter.
Der Aufenthalt der Eltern war in der Folge unbekannt, weshalb sie mit Europäischem Haftbefehl zur Festnahme ausgeschrieben wurden.
Die Staatsanwaltschaft
Als die Eltern nach Aufforderung der Hausärztin Ende April ihre Tochter in einem Kinderwagen in die Kinderklinik nach Innsbruck brachten, befand sich das verwahrloste Mädchen in einem lebensbedrohlichen Zustand. Sie wurde umgehend auf der Intensivstation aufgenommen.
Eltern in Untersuchungshaft
„Der Aufenthalt der Eltern war in der Folge unbekannt, weshalb sie mit Europäischem Haftbefehl zur Festnahme ausgeschrieben wurden. Zwei Wochen später haben sich beide bei der Polizei gestellt“, heißt es. Über die beiden wurde die Untersuchungshaft verhängt.
Mittlerweile wurde der Vater über Anordnung des Oberlandesgerichtes aus der Haft entlassen. Ein Kontakt zu seiner Tochter wurde ihm untersagt. Die Mutter befindet sich weiterhin Untersuchungshaft.
Gutachten wurden eingeholt
Die Angeklagten bestreiten den Tatvorwurf. Es gilt die Unschuldsvermutung. Im Falle eines Schuldspruches droht eine Freiheitsstrafe von zwei bis zehn Jahren. Zur Abklärung des Sachverhaltes wurde ein gerichtsmedizinisches und ein hautärztliches Gutachten eingeholt.
Mädchen außer Lebensgefahr
Die Anklage kann noch beeinsprucht werden und ist noch nicht rechtswirksam. Die Tochter schwebt nicht mehr in Lebensgefahr. Ihr Gesundheitszustand habe sich verbessert. Die Obsorge über sie und ihren jüngeren Bruder wurden bereits vom Gericht an die Kinder- und Jugendhilfe übertragen.
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