Aufgrund eines Fehlers kassierte der Geschäftsführer des Insolvenzsfonds zu viel Geld, eine Rückforderung ist laut Ministerium rechtlich nicht möglich. Und das, obwohl der Fonds sowieso schon kurz vor der Pleite steht.
Dem österreichischen Insolvenzfonds, der Beschäftigte absichert, wenn ihr Arbeitgeber insolvent wird, droht die Pleite. Wie berichtet, rechnet Arbeitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) für 2027 mit einer Lücke in Höhe von 155 Millionen Euro.
Das kritisierte der Rechnungshof, denn der Fonds muss per Gesetz ausreichend gefüllt sein. Präsidentin Margit Kraker hält deshalb eine Anhebung der Beitragssätze in den nächsten beiden Jahren für erforderlich. Das will Schumann auch tun. Doch die Koalitionspartner stemmen sich dagegen.
ÖVP und NEOS pochen darauf, zunächst die Ausgabenseite und die Struktur des Fonds zu prüfen. In der Hoffnung, dass man so das fehlende Geld einsparen könne. An zusätzlichen Mitteln für den Fonds wird aber wohl kein Weg vorbeiführen.
Wie die „Krone“ erfuhr, bespricht man gerade einen Zuschuss aus dem eigentlich ebenso knappen Budget als alternative Möglichkeit. Damit könnte der Fonds gefüllt werden, ohne die Lohnnebenkosten zu erhöhen.
Keine Rückzahlung wegen „Gutgläubigkeit“
Für Aufregung sorgte vor diesem Hintergrund ein weiterer Kritikpunkt des Rechnungshofs: Dem Geschäftsführer des Fonds wurden knapp 30.000 Euro zu viel bezahlt – zurückgefordert wurde das Geld nicht.
Die Nachzahlung sei durch eine Anpassung des Besoldungsdienstalters zustande gekommen. Als sich herausgestellt habe, dass die Berechnung zu hoch war, sei das Geld bereits „gutgläubig verbraucht“ gewesen. Das Ressort vertrete die Rechtsansicht, dass eine Rückforderung deshalb nicht möglich sei.
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