„Hinterher schlauer“

NS-Parolen am Fahrerhaus: Lkw-Chauffeur verurteilt

Steiermark
21.10.2026 08:45

Mit Nazi-Parolen auf seinem Fahrerhaus fuhr ein 34-jähriger Lkw-Fahrer durch die Steiermark. Jetzt wurde er in Graz verurteilt.

Bei einer Baustelle vor einem Hotel in Graz stach der Lkw im vergangenen Sommer einem Passanten ins Auge: „Führerhaus“ stand über dem Fahrerhaus zu lesen, am rechten Seitenfenster prangte „Klagt nicht, kämpft“, am linken „Arbeit macht frei“. Alles in gotischer Schrift. Der Zeuge erstattete Anzeige. Der Fahrer des Lkw wurde umgehend angeklagt.

„Arbeit macht frei“ – dieser zynische Satz stand an den Eingängen der Konzentrationslager der Nationalsozialisten. „,Klagt nicht, kämpft‘ war die Parole der NS-Fallschirmjäger“, erklärt die Staatsanwältin beim Prozess gegen den Lkw-Fahrer am Dienstag in Graz. Der Schriftzug „Führerhaus“ lasse zudem die Assoziation mit Adolf Hitler zu.

„Er ist ja nicht blöd“
„Mein Mandant ist sicher nicht nationalsozialistisch angehaucht“, betont dessen Verteidigerin. Er habe sich schlicht nichts dabei gedacht. „Wäre er ein Nazi, hätte er das nicht hingepickt. Er ist ja nicht blöd. Nazis machen das nicht öffentlich. Die wissen ja, dass es strafbar ist!“, so die Anwältin.

Mit diesen Parolen fuhr der Mann durch die Steiermark.
Mit diesen Parolen fuhr der Mann durch die Steiermark.(Bild: Krone-Collage/zVg, Krone KREATIV)

„Auch wenn es Führerhaus heißt, warum klebt man extra noch Führerhaus drauf, wo man doch weiß, dass diese Assoziation entstehen kann?“, fragt Richterin Julia Riffel. „Ich habe das bei anderen Lkw gesehen. Und wir kleben gern Pickerl drauf“, zuckt der Familienvater die Schultern. Zudem würde ihm die geschwungene Schrift gefallen.

„Wenn ich fleißig arbeite, bin ich frei“
„Und warum ,Arbeit macht frei‘ und nicht ,Arbeit macht stark‘ oder irgendeine andere Parole?“, will die Vorsitzende weiter wissen. „Ich habe meine Familie verloren, meine Kinder, werde gepfändet und habe mir einfach gedacht, wenn ich fleißig arbeite, kann ich mir wieder was leisten und bin frei.“ Er habe sich nichts dabei gedacht. „Es hat einfach gepasst. Aber ich habe nicht gedacht, dass es bei den Leuten so eine Assoziation erweckt. Aber hinterher ist man immer gescheiter.“

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Ich habe nicht gedacht, dass es bei den Leuten so eine Assoziation erweckt. Aber hinterher ist man immer gescheiter.

Der Angeklagte

Und das „Klagt nicht, kämpft“? Das sollte nur zeigen, dass man sich immer aufrappeln kann, egal was passiert ist. „Man könnte aber so viele andere Parolen schreiben“, wirft die Richterin ein. „Es hat mir halt gefallen. Ich dachte mir nichts Böses und wollte keinen beleidigen.“

Verantwortung gerät ins Wanken
Allerdings gerät seine harmlose, unwissende Verantwortung gehörig ins Wanken, als ihm die Vorsitzende Chat-Nachrichten vorhält, die auf seinem Handy sichergestellt wurde. Und da ist viel mit Reichsadlern, Hitler-Witzen und Ähnlichem zu lesen. „Aber das habe ich nur geschickt bekommen. Ich habe nichts geschickt“, verteidigt sich der Lkw-Fahrer. „Wenn mir wer so was schickt, dann ruf ich ihn an und frag ihn, ob er spinnt“, wirft der beisitzende Richter Christoph Lichtenberg ein. „Ja, jetzt weiß ich eh, dass ich es hätte löschen sollen.“

„Aber warum sollte man jemandem so etwas schicken, wenn es dem anderen gar nicht gefällt? Mir schickt niemand solche Nachrichten“, betont Julia Riffel. „Ich kann ja nix dafür, wenn er mit das schickt“, grummelt der Angeklagte. „Fragen Sie ihn, warum er es getan hat.“

Offenbar schenken die Laienrichter letztlich der Beteuerung des Angeklagten keinen Glauben, denn das Urteil fällt schnell, wenn auch nicht einstimmig: 5400 Euro Geldstrafe und acht Monate auf Bewährung. Der Lkw-Fahrer nimmt an, die Staatsanwältin gibt keine Erklärung ab; nicht rechtskräftig.

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