Akten, die jahrelang unberührt liegen, ein Amt, das die Volksanwaltschaft schriftlich abblitzen lässt, und ein Verwaltungsgericht, das die Arbeit nachholen muss: Die Kontrolleure stellen der Wiener Einwanderungsbehörde (MA 35) ein verheerendes Zeugnis aus. Obendrein ermittelt die Justiz wegen Korruptionsverdachts.
Fünf Jahre. So lange rührte sich nichts im Akt eines Mannes, der im Juni 2020 in Wien die Staatsbürgerschaft beantragt hatte. Die geforderten Unterlagen lieferte er im Oktober 2020. Danach: Funkstille bis Oktober 2025. „Gründe für diesen Stillstand nannte die Behörde keine“, heißt es trocken im neuen Bericht der Volksanwaltschaft (VA).
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