Streit in St. Pölten

Sonnenstrom am Dach: Kritik an Regeln für Altstadt

Niederösterreich
05.10.2026 06:00

Vor Gericht gewonnen, aber die ersehnte Anlage lässt weiter auf sich warten: Eine St. Pöltnerin hat auch Monate danach noch keine Bewilligung für ihr PV-Projekt. Gemeinderätin Susanne Binder-Novak warnt vor Willkür bei der Entscheidung. Die Stadt hält dagegen: Auch nach dem Urteil muss das Ortsbild geschützt werden.

Sonnenstrom vom eigenen Dach – in der Schutzzone im historischen Zentrum von St. Pölten ist das nicht überall einfach möglich. Wie viel Rücksicht müssen Hausbesitzer auf das Ortsbild nehmen? Darüber wird nach einem Gerichtsurteil im Frühjahr erneut gestritten.

Früher waren öffentlich sichtbare Photovoltaikanlagen in der Schutzzone grundsätzlich untersagt. Abweichungen waren nur mit Freigabe eines Fachgremiums möglich. Nach der Beschwerde einer Hauseigentümerin hob der Verfassungsgerichtshof die Sichtbarkeitsbeschränkung für PV-Anlagen und die verpflichtende Freigabe auf.

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Ich finde, es ist so sehr einfach, dem angenehmen Bauwerber die Bewilligung zu erteilen. Damit ist meines Erachtens nach der Weg zur Willkür frei!

Susanne Binder-Novak, „wilde“ Mandatarin

Gerichtserfolg bedeutet noch keine Genehmigung
Ob sichtbare PV-Anlagen das Ortsbild beeinträchtigen, müsse aber weiterhin im Einzelfall geprüft werden, betont die Stadtplanung. Der Gerichtserfolg allein erlaubt der Hauseigentümerin also noch nicht, ihre Anlage zu errichten. Laut Stadt bestätigte auch das Landesverwaltungsgericht im August, dass der Ortsbildschutz weiterhin geprüft werden muss.

Die nach ihrem ÖVP-Austritt als „wilde“ Gemeinderätin tätige Susanne Binder-Novak vermisst jedoch klare Kriterien dafür, wann Anlagen in der Schutzzone erlaubt werden. Sie warnt vor willkürlichen Entscheidungen. Außerdem kritisiert sie die weiterhin bestehende Sichtbarkeitsbeschränkung für Sonnenkollektoren.

Unterschiedliche Vorgaben für Strom und Wärme
Hier gelten unterschiedliche Regeln: Bei PV-Anlagen zur Stromerzeugung wurde die pauschale Einschränkung aufgehoben. Sonnenkollektoren zur Wärmegewinnung bleiben jedoch grundsätzlich nur auf öffentlich nicht einsehbaren Flächen zulässig. Diese verbliebene Bestimmung sei durch die Gerichtsurteile nicht aufgehoben worden, betont die Stadtplanung.

Für die Hauseigentümerin bleibt ihre Anlage trotz Gerichtserfolg auch Monate danach noch ein Wunsch. Laut Binder-Novak wartet auch ein Unternehmer noch auf die Bewilligung seines PV-Projekts.

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