Weil sie in der Innenstadt lebt, durfte eine St. Pöltnerin keine Photovoltaik-Anlage auf ihrem Dach installieren. Sie würde das Ortsbild stören. Die Frau kämpfte gegen das Verbot an und bekam nun vom Verfassungsgerichtshof recht – eine Entscheidung mit Signalwirkung!
Der Boom der Photovoltaik-Anlagen ist vielerorts nicht zu übersehen. Die Paneele prägen bereits zahlreiche Ortsbilder. Nicht aber in einer Schutzzone in der Innenstadt von St. Pölten. Dort waren laut Bebauungsplan Photovoltaikanlagen pauschal verboten, wenn man sie von öffentlichem Grund aus sehen konnte – um historische Baubestände zu schützen.
Negativer Baubescheid
Eine Hauseigentümerin wollte sich das jedoch nicht gefallen lassen und zog mit Unterstützung von Rechtsanwältin Michaela Krömer und der Klimarechtsorganisation Claw bereits 2024 vor Gericht. Zunächst wurde der negative Baubescheid beim Landesverwaltungsgericht angefochten. Schließlich landete er beim Verfassungsgerichtshof (VfGH).
Keine gesetzliche Grundlage
Und das Höchstgericht hob das Verbot nun auf. Für ein solch pauschales Verbot von PV-Anlagen fehle die gesetzliche Grundlage, so das Urteil. „Ich wollte einfach Strom am eigenen Dach erzeugen. Dass ich dafür bis zum Verfassungsgerichtshof gehen musste, zeigt, wie absurd die Situation war“, sagt die Betroffene. Der Fall werde nun auf Basis der VfGH-Entscheidung vom Landesverwaltungsgericht neu beurteilt.
Österreichweite Folgen?
Das Urteil könnte nun Auswirkungen auf ähnliche Einschränkungen in anderen Gemeinden Österreichs haben. In St. Pölten habe der Magistrat laut Ö1 bereits einige Änderungen an der Verordnung des Bebauungsplans der Stadt vorgenommen.
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