Gleich drei Kontrollen wegen auffälliger Fahrweise beschäftigten die Polizei in Salzburg. Zwei Autofahrer hatten wohl zu teif ins Glas beschaut, dazu waren zwei Radfahrer ebenfalls alkoholisiert unterwegs. Für alle vier war die Fahrt nach den Kontrollen vorbei.
Am Samstagnachmittag fiel einer Verkehrsstreife in Salzburg-Süd ein Pkw durch seine auffällige Fahrweise auf. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der 40-jährige Lenker mit 1,12 Promille unterwegs war. Die Beamten nahmen ihm den Führerschein vorläufig ab und untersagten die Weiterfahrt.
In der Nacht auf Sonntag geriet ein Autofahrer in Salzburg-Schallmoos ins Visier einer Verkehrsstreife. Auch er war durch seine Fahrweise aufgefallen. Der Alkotest des 30-jährigen Ungarn ergab 1,76 Promille. Auch ihm wurde der Führerschein vorläufig abgenommen, die Weiterfahrt war damit beendet.
In derselben Nacht kontrollierte die Polizei in der Salzburger Altstadt ein Radfahrer-Paar, das augenscheinlich alkoholisiert unterwegs war. Bei einem 20-jährigen Salzburger ergab der Alkotest 1,26 Promille. Seine 21-jährige Begleiterin aus Deutschland hatte 0,56 Promille im Blut. Ihnen wurde die Weiterfahrt untersagt, zudem wurden beide angezeigt.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.