Ein ehemaliger Gerichtsvollzieher ist am Mittwoch im Landesgericht Ried wegen eines sexuellen Übergriffs im Dienst zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der Schuldspruch erfolgte wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung. Von anderen Vorwürfen der Nötigung, sexuellen Belästigung wurde er freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Im April 2025 soll der heute 48-Jährige während einer Exekution eine Frau unter Ausnützung ihrer Zwangslage zu sexuellen Handlungen genötigt haben. Bereits im Jahr davor soll er laut Anklage drei weitere Frauen zu unerwünschten Küssen gedrängt bzw. begrapscht und sexuelle Gefälligkeiten verlangt haben, damit er Exekutionen nicht vollziehe. Das Arbeitsverhältnis mit dem Mann wurde nach Bekanntwerden der Vorwürfe gelöst.
Angeklagter sprach von Intrige und Missverständnissen
Der Angeklagte hatte die Vorwürfe geleugnet und in den Raum gestellt, es handle sich um eine Intrige bzw. um Missverständnisse. So hatte eine Betroffene geschildert, er habe – als sie nicht zahlen konnte – zu ihr gesagt: „Das kann man auch anders lösen.“ Das sei nicht sexuell gemeint gewesen, verteidigte sich der Mann. DNA-Spuren, die am ganzen Körper eines Opfers sichergestellt wurden, versuchte er damit zu erklären, dass er gehustet habe.
Nur in einem Fall schuldig gesprochen
Der Angeklagte wurde schließlich nur in einem Fall schuldig gesprochen. Der Betroffenen wurde ein Teilschmerzensgeld von 900 Euro zugesprochen. Im Zuge des Prozesses hat sich noch eine weitere Betroffene gemeldet, deshalb laufen gegen den ehemaligen Gerichtsvollzieher noch weitere Ermittlungen wegen sexueller Nötigung.
Urteil nicht rechtskräftig
Das Gericht wertete die Unbescholtenheit des Angeklagten als mildernd, erschwerend war die Tatbegehung als Beamter. Der Ex-Gerichtsvollzieher erbat sich Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.