Bei einem schweren Verkehrsunfall in Osttirol wurde im Juli ein Beifahrer lebensgefährlich verletzt. Der Lenker war betrunken und musste nun in Innsbruck vor Gericht Platz nehmen.
Es war fast schon Glück im Unglück! Im Gemeindegebiet von Assling in Osttirol kam Mitte Juli ein 21-Jähriger mit seinem Pkw alkoholisiert und mit deutlich erhöhter Geschwindigkeit in einer Rechtskurve von der Fahrbahn ab. Der Wagen inklusive zweier Beifahrer stürzte über steiles und bewaldetes Gelände ab. Es sei „ein Wunder“, dass es keine Todesopfer gab, hieß es nun beim Prozess. Einer der Beifahrer (18) wurde aber lebensgefährlich verletzt.
Mit dem Alkohol geht es so nicht mehr weiter. Es war ein Blödsinn. Ich ziehe jedenfalls meine Lehre daraus.
Der Angeklagte (21) vor Gericht
Als Grund für die leichtsinnige Irrsinnsfahrt benannt der reumütige 21-Jährige vorrangig den Alkohol. „Mit dem Alkohol geht es so nicht mehr weiter“, meinte er und betonte, dass es ein Blödsinn war. „Ich ziehe jedenfalls meine Lehre daraus“, sagte er geknickt.
Für Richter Bernhard Rüßkamp war es „mit einer Geldstrafe allein nicht mehr getan“. Der junge Mann fasste vier Monate bedingte Haft sowie eine Geldstrafe von 720 Euro aus und muss 1000 Euro Teilschmerzensgeld an den Beifahrer zahlen. „Sie hätten auch wegen fahrlässiger Tötung hier vor Gericht sitzen können“, gab ihm der Richter noch mahnend mit auf den Weg.
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