Schuldspruch

Vier Monate bedingte Haft nach Hass-Kommentaren

Vorarlberg
26.09.2026 13:54
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Er habe nichts gegen Schwule und Lesben, versichert ein 29-jähriger Vorarlberger am Landesgericht Feldkirch. Dennoch postete der einschlägig Vorbestrafte abwertenden Kommentare zum Christopher Street Day. 

Wegen Verhetzung sitzt der gebürtige Serbe auf der Anklagebank. Grund: der Verein „CSD-Vorarlberg“ hatte den 29-Jährigen angezeigt. Auf der Instagram-Seite des Vereins hatte dieser im Juni Beiträge zum Christopher Street Day kommentiert: zunächst mit „Wir schaffen den Dreck weg“, eine Woche später mit „Dreck der Stadt“.

Wirre Erklärungsversuche vor Gericht
Ja, abgeschickt habe er das. Geschrieben aber nicht, betont der Arbeitslose, der sich deshalb nur teilweise schuldig bekennt. Schließlich habe er lediglich vorgefertigte GIFs, also Grafiken, verwendet. Daraufhin hakt die Richterin nach, der Angeklagte muss sich erklären: „Ich habe etwas gegen die Regenbogenfahne, nicht gegen Menschen. Stolz könne man auf diese Fahne jedenfalls nicht sein – anders als auf die österreichische. Das ist so, wie wenn ich einen Regenbogen sehe.“ Er habe sogar einen schwulen Freund, erklärt der Beschuldigte. „Aber er weiß, wo meine Grenzen sind.“ Mit der Regenbogenfahne verbinde er „etwas Pädophiles oder so“.

Staatsanwalt Simon Mathis kommentiert dies mit Kopfschütteln. Verteidiger German Bertsch versucht die fürs Gericht nicht nachvollziehbaren Rechtfertigungen seines Mandanten mit einer simplen Gegenfrage ins rechte Licht zu rücken. „Was haben Sie sich bei ,Dreck der Stadt’ gedacht?“ Der Angeklagte liefert prompt: „Ich habe mir gar nichts dabei gedacht.“

Entscheidende Frage bringt die Wende
Die Verteidigung fordert deshalb einen Freispruch. Schließlich läge kein Vorsatz zur Verhetzung vor. Doch die Richterin hakt erneut beim Beschuldigten nach: „Gibt es für Sie einen Zusammenhang zwischen „Dreck“ und LGBTQA+?“ Daraufhin fällt der entscheidende Satz: „Wenn ich ehrlich bin, schon.“ Für das Gericht ist damit klar: Der 29-Jährige hat die Gruppe bewusst verächtlich gemacht. Dass die GIFs vorgefertigt waren, ändert daran nichts.

Bedingte Haft und Weisung zu Therapieprogramm
Mathis fordert eine schuld- und tatangemessene Bestrafung. Die Richterin folgt der Ansicht des öffentlichen Anklägers und spricht den Vorarlberger am Ende wegen Verhetzung schuldig. Die Strafe: vier Monate bedingte Haft, 960 Euro Geldstrafe, Bewährungshilfe und die Weisung, an einem Therapieprogramm zum Thema „Dialog statt Hass“ teilzunehmen. Das Angebot soll für Diskriminierung sensibilisieren, Unrechtsbewusstsein schaffen und die Teilnehmer dazu bringen, das eigene Verhalten zu reflektieren und zu ändern. Das Urteil ist rechtskräftig.

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