Ganz Spanien tobt

Zwangsräumung: 87-Jährige aus Wohnung geworfen

Ausland
25.09.2026 11:25
Porträt von krone.at
Von krone.at

Die 87-jährige Maricarmen lebte seit ihrem 17. Lebensjahr in einer Wohnung in Madrid. Dann wurde ihre Miete von rund 500 auf 2650 Euro angehoben. Hunderte Menschen protestierten vor dem Haus der Pensionistin, um ihre Zwangsräumung zu verhindern.

Maricarmen wurde innerhalb weniger Tage zum Symbol der spanischen Wohnungskrise. Als ein neues Unternehmen das Haus erwarb, in dem sie seit 70 Jahren lebte, stieg ihre Miete von 500 auf 2650 Euro an – mit ihrer Pension von 1350 Euro war es Maricarmen unmöglich, ihre Miete zu bezahlen.

Gewaltsamer Polizeieinsatz
Hunderte Menschen protestierten vor dem Gebäude der Frau, um eine Räumung zu verhindern. Sie riefen „Maricarmen bleibt“, einige blockierten sogar das Stiegenhaus der 87-Jährigen. Die Versuche waren vergeblich: Die spanische Policía Nacional räumte die Demonstranten mit Pfefferspray teils gewaltsam aus dem Weg.

Pensionistin in Spital gebracht
Eine Notdienst-Ambulanz fuhr am Mittwoch vor den Eingang, Sanitäterinnen und Sanitäter betraten das Haus mit einer Trage, um die Seniorin hinauszubringen. Wegen ihres Gesundheitszustands wurde die 87-Jährige anschließend in ein Spital gebracht.

Spanisches Mietgesetz aus Zeiten der Franco-Diktatur
Maricarmens Vater hatte die Wohnung 1956 in Madrid angemietet. Nach dem Tod ihrer Eltern führte die heute 87-Jährige das Mietverhältnis fort, wie RTVE berichtete. Durch das spanische Mietgesetz, das während der Franco-Diktatur gefestigt wurde, war die Höhe der Miete noch gesetzlich begrenzt. Dieses beinhaltete die obligatorische Verlängerung des Mietvertrags.

Verlängerungspflicht bei Maricarmen lange erloschen
Später änderte sich jedoch die Gesetzgebung: Bei einer zweiten Übertragung eines solchen Vetrags auf ein Kind galt die Verlängerungspflicht nur noch für zwei Jahre. Eine Ausnahme bestand nur bei einem gesetzlich anerkannten Behinderungsgrad von 65 Prozent.

Maricarmen zu 50 Prozent behindert
Als das Unternehmen Urbagestión das Gebäude kaufte, argumentierten die neuen Eigentümer, Maricarmens alter Mietvertrag sei ausgelaufen und forderte einen vielfach höheren Betrag. Sie beriefen sich außerdem darauf, dass die Pensionistin nicht den nötigen Beeinträchtigungsgrad habe – die 87-Jährige hat einen Behinderungsgrad von 50 Prozent.

Nicht einmal UN-Appell konnte helfen
Die Aufregung um Maricarmens Fall erreichte sogar die UN, die die Aussetzung der Zwangsräumung der Frau forderte und von den spanischen Behörden verlangte, ihr angemessene Wohnmöglichkeiten zu garantieren. Die Forderung blieb jedoch ebenfalls ohne Erfolg.

Die Wohnungssituation ist mittlerweile eines von Spaniens größten Problemen. Besonders in großen Städten wie Madrid, Barcelona und auf den Balearen können sich junge Spanier kaum noch leisten, Wohnungen zu mieten, geschweige denn zu kaufen. 

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