Oberösterreich bekommt nach fast 20 Jahren ein neues Grundversorgungsgesetz. Wer Leistungen erhält, soll künftig mehr Pflichten erfüllen. Bei Verstößen drohen Kürzungen – und auch gegen Sozialmissbrauch möchte das Land schärfer vorgehen.
Der Zeitplan von ÖVP und FPÖ ist strikt vorgegeben: Am 1. Oktober soll das neue Grundversorgungsgesetz in den Landtag eingebracht, im Dezember beschlossen werden und spätestens Anfang Februar 2027 in Kraft treten. Damit wird das mittlerweile fast 20 Jahre alte Regelwerk komplett neu aufgesetzt.
„Wer in Oberösterreich Schutz erhält, muss ab dem ersten Tag bereit sein, eine Gegenleistung zu erbringen“, sagt Asyl-Landesrat Christian Dörfel (ÖVP). Und weiter: „Wir haben eine humanitäre Verpflichtung, aber wir lassen uns nicht auf der Nase herumtanzen.“
Bereits eingeführte Maßnahmen wie die Sachleistungskarte, die OÖ Hausordnung und verpflichtende Grundregel- und Orientierungskurse sollen nun gesetzlich verankert werden. Dörfel spricht von einer „verlässlichen Grundlage für die Zukunft“.
Tatsächlich enthält der Entwurf eine ganze Reihe konkreter Verschärfungen. Eine davon betrifft Menschen, die aus einem zugewiesenen Quartier verschwinden: Wer dieses länger als drei Tage ohne begründete Abmeldung nicht nutzt, bei dem wird künftig vermutet, dass keine Hilfsbedürftigkeit mehr besteht. Ausnahmen gelten etwa für einen Krankenhausaufenthalt.
Wir haben eine humanitäre Verpflichtung, aber wir lassen uns nicht auf der Nase herumtanzen.
Soziallandesrat Christian Dörfel, ÖVP
Deutlich konkreter wird das Gesetz auch beim eigenen Vermögen. Grundstücke, Häuser, Eigentumswohnungen, Gold und Silber, Wertpapiere, Kryptowährungen und Kraftfahrzeuge werden ausdrücklich als verwertbare Vermögenswerte angeführt. Wer über ausreichende eigene Mittel verfügt, soll diese einsetzen müssen, bevor das Land für seinen Lebensunterhalt aufkommt.
Vermieter von Unterkünften können befragt werden
Auch die Kontrollmöglichkeiten werden ausgebaut. Bezieher müssen relevante Dokumente vorlegen und Änderungen ihrer Lebensumstände unverzüglich melden – etwa einen Job, eine Erbschaft oder Schenkung. Quartierbetreiber sollen auf Anfrage unter anderem Auskunft über die Anwesenheit von Bewohnern und Hinweise auf vorhandenes Vermögen geben. Bei privater Unterbringung können Vermieter etwa zur tatsächlichen Miethöhe oder dazu befragt werden, ob der Betroffene tatsächlich dort wohnt.
Die Zahl der Menschen in der oberösterreichischen Grundversorgung ist deutlich gesunken. Anfang 2024 waren es noch 4584, aktuell sind es – ohne Vertriebene aus der Ukraine – 1433. Darunter befinden sich 690 Asylwerber, 479 subsidiär Schutzberechtigte, 31 Asylberechtigte und 89 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Zusätzlich erhalten 1520 Ukraine-Vertriebene Grundversorgung. Auch die Zahl der Quartiere wurde innerhalb von zwei Jahren von 217 auf 125 reduziert.
Dahinter steht auch die politische Diskussion über Missbrauchsfälle in der Grundversorgung. Wer Leistungen aufgrund falscher Angaben oder verschwiegener Tatsachen zu Unrecht erhalten hat, soll zum Kostenersatz verpflichtet werden. In den Erläuterungen zum Gesetz wird dabei ausdrücklich auch verschwiegenes Vermögen im Ausland genannt.
Schutzbedürftige Personen, die arbeitsfähig sind, werden verpflichtet, sich um Arbeit zu bemühen und ihre Arbeitskraft aktiv einzusetzen.

Hofrätin Cornelia Altreiter-Windsteiger, Leiterin der Sozialabteilung beim Land OÖ
Bild: FOTOKERSCHI / WERNER KERSCHBAUMM
Eine zweite Stoßrichtung betrifft die Eigenverantwortung. „Hilfs- und schutzbedürftige Personen, die arbeitsfähig sind, werden verpflichtet, sich um Arbeit zu bemühen und ihre Arbeitskraft im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten aktiv einzusetzen“, erklärt Sozialabteilungsleiterin Cornelia Altreiter-Windsteiger.
Wer arbeiten darf, soll künftig nicht nur zumutbare Jobs annehmen, sondern selbst Initiative bei der Arbeitssuche zeigen. Dazu kommen verpflichtende Grundregel- und Orientierungskurse sowie für bestimmte Gruppen Deutschkurse. Auch unbezahlte Hilfstätigkeiten in den Quartieren werden verpflichtend. Wer vorgeschriebene Maßnahmen verweigert oder Regeln missachtet, muss mit Kürzungen oder dem Entzug von Leistungen rechnen.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.