Ab 1. Oktober gilt´s

Neue Regeln für E-Mopeds: Besitzer müssen handeln

Tirol
01.09.2026 16:00

E-Mopeds dürfen ab 1. Oktober 2026 nicht mehr auf Radwegen oder Radfahrstreifen unterwegs sein. Das ist jedoch längst nicht die einzige Änderung für Nutzer dieses Verkehrsmittels. Was gilt und was eine Versicherungsfachfrau rät. 

„Viele Besitzerinnen und Besitzer von E-Mopeds wissen noch nicht, dass sie ihr Fahrzeug ab 1. Oktober 2026 versichern und anmelden müssen. Wer dann ohne Kennzeichen unterwegs ist, muss rechtliche Konsequenzen tragen“, erklärt Barbara Heis von der Tiroler Versicherung. 

Normalen Mopeds gleichgestellt
Wie Heis in Erinnerung ruft, waren E-Mopeds bisher wie Fahrräder eingestuft, künftig gelten sie jedoch als Kraftfahrzeuge und unterliegen damit denselben Vorschriften wie Mopeds mit Verbrennungsmotor. Mit der Neueinstufung müssen E-Mopeds definierter Klassen (Klasse L1e-B, Maximalgeschwindigkeit 25 km/h, Antrieb ohne Tretunterstützung) künftig über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen und angemeldet werden.

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Die Kombination aus Ausbildung, Helmpflicht und Haftpflichtversicherung stärkt den Schutz im Straßenverkehr.

Barbara Heis, Tiroler Versicherung

Regeln „durchaus sinnvoll“
Die Besitzer erhalten ein Kennzeichen und das Fahrzeug unterliegt einer regelmäßigen Begutachtung (§57a-Begutachtung), genannt Pickerl. Neben der Versicherungspflicht gilt ab 1. Oktober auch eine Führerscheinpflicht. Zusätzlich wird das Tragen eines geeigneten Helms verpflichtend. „Die neue Regelung ist durchaus sinnvoll und wird die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer erhöhen. Insbesondere die Kombination aus Ausbildung, Helmpflicht und Haftpflichtversicherung stärkt den Schutz im Straßenverkehr“, ist Heis überzeugt.

Zulassung bereits möglich
Auch der ÖAMTC ruft die Änderungen in Erinnerung und weist darauf hin, dass bei Nichtbeachtung hohe Strafen drohen. Darüber hinaus müsse man bei einem Unfall mit Regressforderungen des Versicherungsverbandes rechnen. Heis rät, sich jetzt rasch um die Zulassung und die Versicherung für zu kümmern. E-Mopeds können mit Fahrzeugpapieren, Besitznachweis und Lichtbildausweis jetzt schon zugelassen und versichert werden.

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