Grund sind laut Kartellgericht unrichtige und irreführende Angaben bei der Übernahme von „RX Salzburg“ in 2024. Verschwiegen wurde eine Minderheitsbeteiligung am Design Center Linz – einem direkten Mitbewerber.
Das Kartellgericht Wien hat auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) gegen das Messezentrum Salzburg eine Geldbuße von 65.000 Euro verhängt. Bei der Übernahme des Messeveranstalters RX Salzburg im Jahr 2024 wurde der Behörde nicht offengelegt, dass damit auch eine Minderheitsbeteiligung am Design Center Linz übernommen wurde.
Dabei handelte es sich um einen direkten Mitbewerber. Mit der „nicht-kontrollierenden Minderheitsbeteiligung“ waren laut BWB wettbewerblich relevante Kontroll-, Einsichts- und Entsendungsrechte verbunden. Das Kartellgericht stellte fest, dass die Zusammenschlussanmeldung unrichtige und irreführende Angaben enthielt.
Die BWB betonte zugleich, dass das Messezentrum während und nach dem Verfahren „umfassend und kontinuierlich“ mit der Behörde kooperiert habe. Zudem verpflichtete sich das Unternehmen zur Einhaltung von Auflagen. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Die RX Salzburg war übernommen worden, um den drohenden Rückzug des Messeveranstalters abzuwenden und den Fortbestand großer Salzburger Messen wie „Alles für den Gast“, „Hohe Jagd und Fischerei“, „AutoZum“ sowie „Bauen und Wohnen“ zu sichern. Das Messezentrum Salzburg gehört zu je 39,3 Prozent der Stadt und dem Land Salzburg sowie zu 21,4 Prozent der Wirtschaftskammer Salzburg.
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