Eisenstange im Spiel

Bauer im Gerichts-Streit mit Blumenpflücker (18)

Salzburg
08.09.2026 19:06

Ein Bauer soll einen 18-Jährigen mit einer Eisenstange geschlagen haben, weil dieser mit seiner Freundin Blumen pflückte. Der Bauer hingegen widerspricht vehement, er sei den beiden nie näher als drei bis fünf Meter gekommen. Bei der Verhandlung kam es zum Nervenzusammenbruch ...

Mit den Nerven wohl am Ende und mit Tränen in den Augen verließ eine Zeugin (14) am Dienstag den Saal 101 am Salzburger Landesgericht. Doch was war passiert?

Verhandelt wurde der Fall eines Flachgauer Bauern. Dieser soll am Abend des 8. Mai 2026 laut Anklage einen Mann (18) auf seinem Feld mit einer Eisenstange verletzt haben. Das Opfer selbst habe er zuvor nicht gekannt. Der Angeklagte erläuterte eingangs, dass Nachbarkinder stets durch sein Feld liefen oder darauf mit dem Rad fahren würden. „Die Grundlage von uns Bauern ist die Wiese. Wir brauchen sie für das Futter“, schilderte der  Angeklagte.  

Nie mehr als drei bis fünf Meter genähert
An besagtem Tag bekam er einen Anruf seines Neffen. Der behauptete, ein Mädel und ein Bub würden auf der Wiese raufen. Der Bauer machte sich auf den Weg. Er versuchte, sie zu verscheuchen. Er habe mit dem Jugendamt gedroht, sich aber nie mehr als drei bis fünf Meter genähert.

Zitat Icon

Wir warten jetzt ein Sachverständigen-Gutachten, ob die Verletzungen durch die Eisenstange zugeführt wurden.

Verteidiger Kurt Jelinek

Die Darstellung des Opfers steht dem entgegen: Der Bauer sei auf die beiden zugelaufen, habe „Schleicht’s eich“ geschrien. Trotz Entschuldigung der beiden sei der Landwirt weiter auf sie zugegangen, habe eine Eisenstange aus der Wiese gezogen und dem Opfer einmal links und einmal rechts auf den Arm gehauen.

Zeugin brach plötzlich in Tränen aus
Bei der Vernehmung der Freundin des jungen Mannes als Zeugin ortete Verteidiger Kurt Jelinek Widersprüche und hakte nach. Das Mädchen wurde unsicherer, brach in Tränen aus. Die Mutter im Saal erläuterte trotz Ermahnung der Richterin, nur Zuschauerin zu sein, dass ihre Tochter eine psychische Krankheit hätte, vier Monate in tagesklinischer Betreuung gewesen sei; auch während des Vorfalls. Davon wussten weder Staatsanwalt noch Verteidiger oder Richterin etwas.

Eine Diversion lehnte der Angeklagte zunächst vehement ab. Nach langer Bedenkzeit stimmte er nach Ende der eigentlichen Verhandlung doch einer Geldbuße in Höhe von 650 Euro zu. Das Verfahren wird damit eingestellt.

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