Nach massiver Kritik am Gesetzesentwurf der Dreierkoalition zur Schaffung einer Bundesstaatsanwaltschaft tritt Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) für eine „grundlegende Überarbeitung“ ein. Die zahlreichen Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren hätten „klaren Änderungsbedarf“ gezeigt.
Sie nehme die Ergebnisse des Begutachtungsverfahrens „sehr ernst“, betonte Sporrer am Dienstag. Die breite Beteiligung und die zahlreichen fundierten Stellungnahmen hätten wichtige Impulse gebracht, um den bisherigen Entwurf in ein rechtlich wie praktisch tragfähiges Modell umzuarbeiten. „Es war ein wichtiger Schritt, eine dermaßen bedeutende Verfassungsreform der Öffentlichkeit in einem strukturierten und transparenten Prozess vorzulegen“, erklärte die Ministerin in einer Aussendung.
„Grundlegend überarbeiten“
Oberstes Ziel der Regierung sei daher weiterhin, die Arbeit der Ermittlungs- und Anklagebehörden vor möglichem politischem Zugriff zu schützen. Die neue Behörde müsste die Bezeichnung „unabhängig“ wirklich verdienen. Davon ausgehend, formulierte Sporrer zentrale Eckpunkte, mit denen der Entwurf „grundlegend überarbeitet“ werden soll.
Alles andere würde laufende Ermittlungen in Strafverfahren gefährden. Die Offenlegung des Abstimmungsverhaltens eines Mitglieds der Bundesstaatsanwaltschaft gegenüber dem Parlament ist für die Justizministerin ein absolutes „No-Go“.
Keine Klage vor VfGH: Sporrer ist außerdem dagegen, dass gegen die Bundesstaatsanwälte beim Verfassungsgerichtshof Klage eingelegt werden dann. Denn diese würden als Beamte ohnehin der Kontrolle durch den Obersten Gerichtshof unterliegen.
„So weit waren wir noch nie“
Die Ministerin betonte, dass die Begutachtung ein wichtiger Schritt gewesen sei, um „eine dermaßen bedeutende Verfassungsreform der Öffentlichkeit in einem strukturierten und transparenten Prozess vorzulegen.“ Der Satz: „So weit waren wir noch nie“ sei aktueller denn je.
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