„Grundlegend“ ändern

Massive Kritik: Justizreform ist zurück am Start

Innenpolitik
08.09.2026 17:57

Nach massiver Kritik am Gesetzesentwurf der Dreierkoalition zur Schaffung einer Bundesstaatsanwaltschaft tritt Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) für eine „grundlegende Überarbeitung“ ein. Die zahlreichen Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren hätten „klaren Änderungsbedarf“ gezeigt.

Sie nehme die Ergebnisse des Begutachtungsverfahrens „sehr ernst“, betonte Sporrer am Dienstag. Die breite Beteiligung und die zahlreichen fundierten Stellungnahmen hätten wichtige Impulse gebracht, um den bisherigen Entwurf in ein rechtlich wie praktisch tragfähiges Modell umzuarbeiten. „Es war ein wichtiger Schritt, eine dermaßen bedeutende Verfassungsreform der Öffentlichkeit in einem strukturierten und transparenten Prozess vorzulegen“, erklärte die Ministerin in einer Aussendung.

„Grundlegend überarbeiten“
Oberstes Ziel der Regierung sei daher weiterhin, die Arbeit der Ermittlungs- und Anklagebehörden vor möglichem politischem Zugriff zu schützen. Die neue Behörde müsste die Bezeichnung „unabhängig“ wirklich verdienen. Davon ausgehend, formulierte Sporrer zentrale Eckpunkte, mit denen der Entwurf „grundlegend überarbeitet“ werden soll. 

  • Funktionsperiode: Der aktuelle Entwurf sieht eine Bestellung für sechs Jahre vor, Sporrer spricht sich für eine mindestens neunjährige Amtsdauer aus. Diese sei notwendig, um die Bestellung zukünftigen dreiköpfigen Weisungsspitze sichtbar von der Legislaturperiode – fünf Jahre – abzukoppeln.
  • Auswahlkommission & Qualifikation: Weder bei der Zusammensetzung, der Kommission, die die Weisungsspitze auswählt, noch bei der Eignung der Kandidaten dürfe es Einfallstore für Unvereinbarkeit oder Befangenheit geben, betont die SPÖ-Politikerin. Jeder Anschein sachfremder Einflussnahme oder institutioneller Rollenkonflikte müsse von vornherein ausgeschlossen werden.
  • Bestellung: Beim gemeinsamen Bestellungsverfahren zwischen Auswahlkommission und Parlament dürfe es weder ein „Ping-Pong-Spiel“, noch Pattsituationen oder Stillstand geben, verlangt Sporrer. Auch eine mögliche Nominierung durch das Parlament am Vorschlag der Auswahlkommission vorbei, müsse ausgeschlossen werden.
  • Parlament: Im aktuellen Entwurf darf es auch zu laufenden Verfahren parlamentarische Anfragen geben, das müsse sich jetzt ändern. 

    Alles andere würde laufende Ermittlungen in Strafverfahren gefährden. Die Offenlegung des Abstimmungsverhaltens eines Mitglieds der Bundesstaatsanwaltschaft gegenüber dem Parlament ist für die Justizministerin ein absolutes „No-Go“.

  • Keine Klage vor VfGH: Sporrer ist außerdem dagegen, dass gegen die Bundesstaatsanwälte beim Verfassungsgerichtshof Klage eingelegt werden dann. Denn diese würden als Beamte ohnehin der Kontrolle durch den Obersten Gerichtshof unterliegen.

„So weit waren wir noch nie“
Die Ministerin betonte, dass die Begutachtung ein wichtiger Schritt gewesen sei, um „eine dermaßen bedeutende Verfassungsreform der Öffentlichkeit in einem strukturierten und transparenten Prozess vorzulegen.“ Der Satz: „So weit waren wir noch nie“ sei aktueller denn je.

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