Entlarvende Chats

Vergewaltigung erfunden: Geldstrafe für 15-jährige

Vorarlberg
08.09.2026 17:55
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Ein erfundener Übergriff hätte einen unschuldigen jungen Mann beinahe für Jahre hinter Gitter gebracht. Erst im Chat gab die 15-jährige Beschuldigte zu, die Geschichte erfunden zu haben. Am Landesgericht Feldkirch entging die junge Frau nur knapp einer höheren Strafe.

„Ja, das weiß ich heute“, mit dieser leisen Antwort gesteht die 15-Jährige, was sie mit einer einzigen Lüge angerichtet hat. Ein junger Mann stand am Rande einer jahrelangen Haftstrafe – wegen einer Geschichte, die es nie gegeben hat. Zweimal wurde das Mädchen einvernommen, einmal sogar im Krankenhaus. Ihre Anschuldigung: Ein junger Mann habe trotz ihrer Ablehnung Geschlechtsverkehr mit ihr vollzogen.

Ein Vorwurf, der sofort Ermittlungen, Verhöre, ein ganzes Verfahren in Gang setzte. Als wäre das nicht genug, legte die Teenagerin noch nach: Sie sei bedroht worden, sollte sie den Übergriff anzeigen. Ein Schlägertrupp sei ihr angekündigt worden. Auch das entpuppte sich als frei erfunden.

Ein Geständnis in Textform
Am Landesgericht Feldkirch sitzt am Dienstagvormittag am Ende nicht der vermeintliche Täter, sondern die 15-Jährige auf der Anklagebank – Verleumdung wird ihr zur Last gelegt. Richterin Sabrina Tagwercher blickt auf ein schüchternes, kindlich wirkendes Mädchen, das kaum aufsieht. Die Beweislage lässt keinen Interpretationsspielraum. Chatprotokolle liegen vor, in denen die 15-Jährige dem zu Unrecht Beschuldigten schreibt, es tue ihr leid – sie habe es ja selbst auch gewollt. Ein Geständnis in Textform, das die gesamte Anschuldigung in sich zusammenfallen lässt.

Die beiden geladenen Zeugen werden gar nicht mehr gebraucht: Die Jugendliche räumt ihren „schweren Fehler“ vor Gericht ein. Was dabei völlig untergeht: das Leid, das eine solche Lüge über einen unschuldigen Menschen bringt. Bei einem Schuldspruch wegen Vergewaltigung hätten dem Burschen bis zu 15 Jahre Haft geblüht. Aufgrund der „Schwere der Schuld“ lehnt Staatsanwalt Richard Gschwenter den Vorschlag der Verteidigung ab, die Sache diversionell zu erledigen. Der Prozess endet für die angeklagte Schülerin mit einem Schuldspruch wegen Verleumdung und einer teilbedingten Geldstrafe in Höhe von 1440 Euro. 

Richterin Sabrina Tagwercher nutzt den Moment für eindringliche Worte an die verurteilte Lügnerin: „Seien wir froh, dass die Sache noch rechtzeitig aufgeklärt werden konnte. Der Unschuldige wäre für Jahre ins Gefängnis gewandert. Mit diesem Gewissen möchte ich nicht leben.“ 

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