Bedingte Haftstrafe

Tankstellenüberfall mit Wischmopp abgewehrt

Vorarlberg
09.09.2026 05:00
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Mit Sturmhaube, Sonnenbrille und Elektroschocker wollte ein in Vorarlberg lebender Portugiese seine ehemalige Arbeitsstelle überfallen. Doch er hatte die Rechnung ohne den diensthabenden Tankwart gemacht und wurde vermöbelt. Auch vor Gericht hatte der Mann nichts zu lachen. 

Der unbescholtene, arbeitslose Portugiese kannte die Tankstelle bestens. Von 2019 bis März 2026 hatte er dort gearbeitet, dann wurde er nach einem internen Vorfall fristlos gekündigt. Am 7. Mai gegen drei Uhr früh kehrte er zurück. Sein E-Bike versteckte er hinter einer Hecke, über den Kopf zog er gleich mehrere Sturmhauben, dazu eine Sonnenbrille. In der Hand: ein Elektroschocker. Im Tankstellen-Gebäude wischte zur selben Zeit der 58-jährige Tankwart gerade den Boden.

Gemäß Anklage betrat der ehemalige Angestellte die Räumlichkeiten, aktivierte den Schocker und forderte: „Geld her oder du stirbst!“ Dabei hatte der Maskierte die Rechnung aber offenbar ohne den Tankwart gemacht. Der ging nämlich mit seinem Wischmopp zum Gegenangriff über. Zwar stürzte er zunächst, doch dann setzte es für den Angreifer Faustschläge und Hiebe. Der Staatsanwalt sollte das Opfer später treffend als „Wischmopp-Ninja“ bezeichnen. Ein Faustschlag traf den Angeklagten am Kiefer, wodurch seine obere Zahnprothese zerbrach. Der Täter flüchtete.

Aus Spaß hätte bitterer Ernst werden können
Seine Version des nächtlichen Auftritts: alles nur Spaß. Er habe den Kollegen erschrecken und sich danach mit „Hey, ich bin’s doch, der Toni“, zu erkennen geben wollen. Den Elektroschocker, den er vor Jahren geschenkt bekommen habe, wollte er nicht einsetzen. Dieser sollte den vermeintlichen Überfall lediglich echter aussehen lassen.

Nach dem missglückten Auftritt radelte der Angeklagte nach Hause, verarztete sich selbst – und kehrte sogar noch einmal zur Tankstelle zurück, um die im Verkaufsraum verlorene Zahnprothese zu suchen. Da war die Polizei bereits alarmiert, für den bisher unbescholtenen Mann nahm das Ungemach seinen Lauf. Das Opfer kann über den „Scherz“ nicht lachen. „Ich habe vier Stents und Herzprobleme. Hätte er mich mit dem Elektroschocker getroffen, wäre ich heute nicht mehr hier. Ich hätte tot sein können“, erklärte der 58-Jährige vor Gericht.

Dort entschuldigt sich der Angeklagte bei seinem ehemaligen Kollegen. Für den Staatsanwalt bleibt die Geschichte dennoch wenig glaubwürdig: „Ich habe als Staatsanwalt schon einiges gehört. Das hier war eine originelle Ausrede, aber die Tat kein Scherz.“ Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Sabrina Tagwercher sieht es genauso: schuldig des schweren Raubes. Das Urteil: 24 Monate Haft, davon 16 Monate bedingt. Das Opfer erhält 1000 Euro Schmerzensgeld, der Tankstellenbetreiber 200 Euro. Der Elektroschocker wird konfisziert.

So endete der nächtliche „Scherz“ ohne einen Cent Beute, dafür mit acht Monaten unbedingt – und einer ramponierten Zahnprothese.

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