Gegen neue Verordnung

WWF läuft gegen geplante Biber-Abschüsse Sturm

Vorarlberg
08.09.2026 09:00
Porträt von Vorarlberg-Krone
Von Vorarlberg-Krone

Bis zu 32 Biber sollen in Vorarlberg künftig pro Jagdjahr getötet werden können. Das sieht die Bibermanagement-Verordnung des Landes vor. Naturschützer fordern angesichts des Klimawandels ein Umdenken: Gerade nach heißen Dürresommern sei der Biber als natürlicher Wasserspeicher und Klimaschützer unersetzlich.

In Vorarlberg steht der Schutz des Bibers auf der Kippe. Nach dem Ende der sechswöchigen Begutachtungsfrist für die neue Bibermanagement-Verordnung fordert der WWF Österreich ein klares Umdenken von der Vorarlberger Landesregierung. Grund für die Empörung ist ein Verordnungsentwurf, der die Entnahme von bis zu 32 Bibern pro Jagdjahr vorsieht. Neben einem regulären Kontingent von bis zu 23 Tieren sieht das Papier weitere neun Tötungen für sogenannte dringliche Gefahrenlagen vor. Aus Sicht der Naturschutzorganisation ist dieser Ansatz fachlich wie rechtlich hochgradig bedenklich.

Entwurf entspricht nicht den EU-Vorgaben
Pauschale Abschusszahlen lassen sich nach Auffassung der Umweltschützer nicht mit den Vorgaben der Europäischen Union vereinbaren, die Ausnahmegenehmigungen nur für streng geprüfte Einzelfälle zulassen. „Statt pauschaler Tötungskontingente braucht Vorarlberg einen konsequenten Vorrang für Prävention und fachkundige Biberberatung“, fordert WWF-Expertin Sarah Stöger. Ausnahmen dürften erst greifen, wenn sämtliche zumutbaren Alternativen ausgeschöpft seien. Die Expertin betont in diesem Zusammenhang ausdrücklich, dass „wild sein“ kein Verbrechen sei und jeder Fall unabhängig bewertet werden müsse.

Neben den artenschutzrechtlichen Bedenken zieht der WWF auch die rechtliche Absicherung der Verordnung in Zweifel. Die EU-Kommission kritisiert derartige Ausnahmeregelungen in Österreich bereits im Rahmen eines laufenden Vertragsverletzungsverfahrens, da es an einer wirksamen gerichtlichen Kontrolle fehle. „Das Land sollte die Warnung aus Brüssel ernst nehmen und seinen Entwurf zurückziehen. Irreversible Eingriffe brauchen laut EU-Recht eine wirksame gerichtliche Kontrolle“, warnt Stöger. Der WWF sehe in der Verordnung somit ein erhebliches Risiko für spätere rechtliche Schlappen auf EU-Ebene.

Zitat Icon

Vor jeder Tötung müssen sämtliche Alternativen ausgeschöpft und der konkrete Fall unabhängig geprüft werden. Wild sein ist kein Verbrechen.

Sarah Stöger, WWF-Expertin

Zugleich wird seitens der Naturschützer argumentiert, dass die Politik den enormen ökologischen Nutzen des Nagetiers übersieht. Gerade nach extremen Trockenperioden und im Zeichen der fortschreitenden Klimakrise fungiert der Biber als wertvoller Verbündeter für den Wasserhaushalt. Seine Dämme schaffen Feuchtgebiete, die Wasser in der Landschaft halten, Hochwasserspitzen abmildern und die Artenvielfalt spürbar fördern.

Zudem belegen aktuelle wissenschaftliche Untersuchungen, dass Biber-Feuchtgebiete Gewässerkorridore in langfristige Kohlenstoffsenken verwandeln können. Statt das Tier als Schädling zu bejagen, fordert der WWF daher eine Politik, die auf Koexistenz und das immense Potenzial des Baumeisters setzt.

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