Am 9. Februar fuhr ein Deutscher (30) in einem eigentlich gesperrten Baustellenbereich auf einen Bauarbeiter zu, der sich gerade noch retten konnte. Danach lieferte er sich eine 160 Kilometer lange Verfolgungsjagd mit der Polizei. Am Donnerstag wurde er am Landesgericht Wels wegen versuchten Mordes verurteilt – nicht rechtskräftig.
Statt auf dem Fahrersitz musste ein 30-jähriger Deutscher am Dienstag zum zweiten Mal auf der Anklagebank im Landesgericht Wels Platz nehmen. Der erste Prozess am 14. Juli war aus Zeitgründen vertagt worden. Am Dienstag wurde das Verfahren gegen den Extremraser fortgesetzt.
Lange Wahnsinnsfahrt
Laut Anklage soll sich die Wahnsinnsfahrt wie folgt abgespielt haben: Die A 25 (Welser Autobahn) war am Abend des 9. Februar wegen Markierungsarbeiten gesperrt. Es gab einen Stau, der mehrere hundert Meter weit reichte. Der Deutsche habe sich zwischen den wartenden Autos beziehungsweise am Pannenstreifen durchgeschlängelt und sei – eine Straßensperre und LED-Warner ignorierend – in den Baustellenbereich eingefahren.
Dort sei er mit 150 km/h auf einen Arbeiter zugefahren, der in letzter Sekunde zur Seite springen konnte. Der Vorfall zog eine 160 Kilometer lange Verfolgungsjagd mit der Polizei nach sich, bei der der Angeklagte mit 200 bis 240 km/h gefahren und mehrfach versucht haben soll, Polizeiautos zu rammen.
Kaum zu stoppen
Erst als er schließlich nur mehr auf der Felge fuhr, gelang es der Exekutive, ihn einzukesseln. Verteidiger Michael Lanzinger sprach beim ersten Verhandlungstermin von einem „Tunnelblick“ seines Mandanten. Der 30-Jährige selbst führt „finanziellen Stress“ ins Treffen. Seine Schwester stellte hingegen in den Raum, dass er Wahnvorstellungen und Halluzinationen habe. Neben versuchtem Mord wirft die Staatsanwaltschaft dem Mann auch Widerstand gegen die Staatsgewalt, versuchte schwere Körperverletzung, schwere Nötigung und Sachbeschädigung vor.
Kein Vorsatz
„Man muss realistisch genug sein, dass es eine Verurteilung geben wird. Es gibt gewisse Delikte, die sich nicht wegdiskutieren lassen – zum Beispiel die Sachbeschädigung an Polizeifahrzeugen. Ich bin aber nach wie vor der festen Überzeugung, dass mein Mandant hier keinen Vorsatz hatte um jemanden auch versuchsweise zu ermorden“, hielt Lanzinger fest. Bereits zu Mittag zogen sich die Geschworenen zur Beratung zurück und waren anderer Meinung wie der Verteidiger.
Kurz nach 14 Uhr fiel das Urteil. Die Geschworenen sprachen den 30-jährigen Deutschen wegen versuchten Mordes schuldig. Der Mann wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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